Pressemitteilung zur Ersatzfreiheitsstrafe

Ersatzfreiheitsstrafe – Gefängnis statt Hilfe zur Selbsthilfe
Grüne fordern die Entkriminalisierung leichter Straftaten


Wer eine Straftat begeht und zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss nicht ins Gefängnis, so die Regel. Wer jedoch alle Hilfen nicht annimmt und nicht zahlt, muss sitzen – das ist die ultima ratio, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.


In 2017 hat das Land Berlin Haftkosten von über 13 Millionen gespart und das bei nur knapp 2600 Personen, die ihre Geldschulden durch Soziale Arbeit abgegolten haben.
Die Zahl zeigt eindeutig wie viel Geld bereits bei so wenigen Personen durch „Arbeit statt Strafe“-Projekte eingespart werden kann.

Mit einem Blick auf die Antwort der schriftlichen Anfrage wird deutlich:

Dominiert werden die Strafdelikte der Ersatzfreiheitsstrafe durch das sogenannte „Schwarzfahren“.

900 Häftlinge mussten im Jahr 2017 allein wegen dieser Straftat in den Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Die Kosten für eine Woche Ersatzfreiheitsstrafe betrugen fast 1 Million Euro und das ohne Prozess- und Personalkosten zu berücksichtigen. Hinzu kommt der Schaden für die Berliner Verkehrsbetriebe, der mindestens bei 160.000 EUR liegt.

Auch bei Ersatzfreiheitsstrafe wegen Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zahlt der Staat drauf.

Eine erste Maßnahme gegen diese Schieflage ist die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe zu verkürzen.

„Ein Tagessatz, der nicht geleistet werden kann, in einen Tag der Ersatzfreiheitsstrafe umzurechnen, ist eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Justiz und für die Betroffenen. Der Freiheitsentzug ist wesentlich härter als die Zahlung eines Geldbetrages. Das Strafgesetz sollte so geändert werden, dass ein Tag Haft zwei Arbeitstagen entspricht, die Haftstrafe und die Kosten wären damit halbiert,“ fordert Petra Vandrey, rechtspolitische Sprecherin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Ein weiterer Schritt ist die Entkriminalisierung des Strafrechts, Erschleichen von Leistungen könnte leicht abgeschafft werden, in dem das Delikt zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Menschen, die Geldstrafen wegen Schwarzfahren und anderer leichter Delikte nicht zahlen können, sind im Gefängnis nicht an der richtigen Stelle – sie brauchen Hilfe statt Freiheitsentziehung“, so Vandrey weiter.


Erfreulich hingegen ist die steigende Nutzung von Tilgungsmodellen wie das Modell „Day by Day“ im Frauengefängnis. In nur drei Jahren nach der Einführung des Programms hat sich die Teilnahme vervierfacht. Die Mittel im Doppelhaushalt für die Projekte „Arbeit statt Strafe“ deutlich zu erhöhen ist daher in dreifacher Hinsicht ein Gewinn: für die Betroffenen, für die Justizverwaltungen und für die Steuerzahler.

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