Als Rechtspolitikerin liegen mir besonders Kinderrechte sehr am Herzen. Im Rechtsausschuss konnte ich das Thema „Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren“ setzen. Unsere Fraktion hatte dazu einen Berliner Familienrichter eingeladen, der dem Ausschuss vom Ablauf der Verfahren berichtete. Wir haben im Ausschuss über Möglichkeiten gesprochen, die Verfahren zu optimieren, gerade im Hinblick auf Kinder, die in Kindschaftsverfahren oft angehört werden müssen.
In Kindschaftsverfahren werden weitreichende Entscheidungen getroffen, beispielsweise zum Lebensmittelpunkt eines Kindes, dem Umgang mit getrennt lebenden Elternteilen und zum Schutz von Kindern. Solche Entscheidungen haben oft entscheidende Auswirkungen auf den künftigen Lebensweg eines Kindes und seiner Familien. Kinder, die von Missbrauch betroffen sind, sind oft traumatisiert und bedürfen besonderer Rücksicht in den Verfahren. Kindesanhörungen sind ein wichtiger Bestandteil dieser Verfahren. Sie erfordern von den Richter*innen nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern daneben ein hohes Einfühlungsvermögen und besondere Anhörungstechniken. Richter*innen benötigen daher, wie die übrigen Verfahrensbeteiligten auch, in Kindschaftsverfahren rechtliche Kenntnisse, jedoch auch Kenntnisse aus dem psychologischen und pädagogischen Bereich. Fortbildungen sind dafür wichtig.
Zum Weiterlesen für an dem Thema Interessierte: Protokoll der Rechtsausschuss Sitzung am 16.9.20 zum Thema Familiengerichtliche Verfahren
Vertiefen konnte ich das Thema dann mit einem Fachgespräch, das ich am 11. 11. 2020 veranstaltet habe. Teilgenommen haben Expert*innen aus der Praxis, also Familienrichter*innen, Rechtsanwält*innen, Jugendamtsmitarbeiter*innen, Fachpolitiker*innen und unsere Staatssekretärin aus der Justizverwaltung, Daniela Brückner. Wir hatten einen spannenden Erfahrungsaustausch. Einig waren wir uns darüber, dass in familiengerichtlichen Verfahren viel Wert zu legen ist auf die Zusammenarbeit der Professionen und das Fortbildungsangebot ausgebaut werden sollte, auch, um noch besser die Bedürfnisse und Interessen der Kinder in den Verfahren berücksichtigen zu können.
Der nächste Schritt ist nun die Erarbeitung eines parlamentarischen Antrages, mit dem Ziel, die gewonnenen Erkenntnisse in praktische Politik umzusetzen.
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