Ich begrüße, dass die Berliner Gerichte ihren Betrieb schrittweise wieder hochfahren. Der Notbetrieb war notwendig, um der Pandemielage gerecht zu werden und eine massive Ansteckung in der Richterschaft, der Anwaltschaft und dem nichtrichterlichen Personal an den Gerichten zu vermeiden. Nun muss jedoch schrittweise in den regulären Betrieb zurückgekehrt werden, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, Gerichtssäle möglichst „corona-gerecht“ zu gestalten, indem beispielsweise Trennscheiben eingebaut oder möglichst große Säle genutzt werden, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Auch die Zulässigkeit digitaler Formate wie virtueller Verhandlungen sollte geprüft werden. Entscheidend ist dabei der Datenschutz und die Wahrung des Öffentlichkeitgrundsatzes. Zu begrüßen ist auch, dass die Anwaltschaft nun in den Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen wurde, damit Anwälte und Anwältinnen mit kleinen Kindern ihre Mandantschaft beraten und vor den Gerichten vertreten können. Eine funktionierende Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates.
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