04.10.2023
Die Frankfurter Allgemeine berichtet über die Einbringung unseres Antrag zur Unterstützung Betroffener von Straftagen im Berliner Parlament am 05.10.2023.
In diesem Antrag fordern wir den Berliner Senat auf, in einem Gesetz den Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Beratungs- und Hilfeleistungen zu geben, diese ausreichend und dauerhaft zu finanzieren und proaktive Unterstützung bei der Suche nach den passenden Beratungsangeboten anzubieten.
Meine Stellungnahme hierzu: „Betroffene von Straftaten dürfen nicht alleine gelassen werden. Wir wollen, dass jede und jeder Betroffene einer Straftat Hilfe erfährt, wenn sie gebraucht wird. Die Verfolgung von Straftaten ist nur eine Seite der Medaille, der Umgang mit den Geschädigten die andere. Opferschutz und die Unterbindung künftiger Gewalt- und Straftaten, gerade im Bereich der häuslichen Gewalt, sind extrem wichtig. Mit dem von uns vorgeschlagenen Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten, dem UBSG, würde das Land Berlin effektiven Opferschutz rechtlich und finanziell absichern. Zukünftig sollten Menschen, die eine Gewalt- oder Straftat erfahren, über ihre Rechte Bescheid wissen und unterstützt werden. Das Gesetz wäre ein echter Meilenstein für mehr Sicherheit in Berlin.“
hier der Link zum Artikel: https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/gruene-und-linke-fordern-opferschutzgesetz-19220192.html?GEPC=s5
Hier der Link zu unserem Antrag: http://https//www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1206.pdf
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