Ersatzfreiheitsstrafler*innen brauchen Hilfe statt Knast

Das Gesetz sieht vor, dass jemand, der zu einer Geldstrafe von einem Strafgericht verurteilt wurde und diese nicht zahlen kann, eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis ableisten muss.

Fast ausschließlich trifft es Menschen, die die Geldstrafe aufgrund ihrer prekären Lebenssituation nicht begleichen können. Um die Ersatzhaft abzuwenden, können diese die Strafe abarbeiten. Fachkreise hielten den bisherigen Umrechnungskurs von 4 Stunden Arbeit für einen Tagessatz wegen des häufig prekären gesundheitlichen Zustands für bedenklich. Nun hat die schwarz-rote Regierung entschieden diesen Umrechnungskurs auf 6 Stunden Arbeit für einen Tagessatz zu verschärfen. Hiergegen wendet sich meine Rede.

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