Aktuelle Viertelstunde
In der aktuellen Viertelstunde, die immer am Anfang des Rechtsausschusses stattfindet, berichtete die Justizsenatorin Frau Dr. Kreck über die Auswirkungen des Unkraine Krieges auf die Arbeit der Mitarbeitenden in den Justizvollzugsanstalten. Bei Kriegsausbruch wurden sie nochmals besonders sensibilisiert und um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Die 26 ukrainischen Staatsbürger im Vollzug erhalten besondere Unterstützung, zum Beispiel bei der Suche nach Angehörigen, psychologische Unterstützung und proaktive Gesprächsangebote durch die Gefängnisseelsorger. Ferner erhalten sie zusätzliche Möglichkeiten via Skype Kontakt zu Ihren Angehörigen in der Ukraine Kontakt aufzunehmen.
Die Sanktionen gegen russische Oligarchen werden auch in Berlin durchgesetzt. Die Notar*innen und Grundbuchmitarbeitende erhalten regelmäßig aktualisierte Sanktionslisten. Sollte sich ein Beteiligter auf einer solchen Liste befinden, werden die beabsichtigten Geschäfte nicht durchgeführt bzw. abgewickelt.Die Senatorin berichte auf meine Frage hin sodann zum wichtigen Thema Häusliche Gewalt, insbesondere über die Zahl der häuslichen Gewalt während der Pandemie. In den Spezialabteilungen der Amtsanwaltschaft gab es im Jahr 2019 insgesamt 13897 Verfahren der häuslichen Gewalt. Im Jahr 2020 stiegen diese um 7,5 %. Im letzten Jahr gab es mit 12996 insgesamt 13 % weniger Verfahren. Bei der Staatsanwaltschaft sind diese jedoch von einem hohen dreistelligen Bereich in den Jahren 2019/2020 auf 1248 Verfahren gestiegen. Bei den Familiengerichten schwanken die Zahlen von 2658 Verfahren in 2018 über 3172 Verfahren in 2019 auf 3083 Verfahren in 2020. In 2021 gab es 2891 Verfahren. Die Rechtsantragsstellen war in der Coronapandemie bis auf ein kurzes Zeitfenster 2020 immer besetzt. Bei dem Thema bleibt die grüne Fraktion am Ball. Wir setzen uns ein für ein Landesopferschutzgesetz, dass den Opfern von Gewalt einen Rechtsanspruch auf Unterstützung gibt. Während der derzeit im Abgeordnetenhaus laufenden Haushaltsberatungen setzen wir uns ein für eine finanzielle Absicherung der Gewaltschutzambulanz an der Charite, den Kinderschutzambulanzen und des Childhood Hauses. Dort wird Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, umfassend geholfen durch medizinische und psychologische Versorgung. Vor allem können im childhood Haus Anhörungen von Kindern in einem geschützten Rahmen durchgeführt werden. So wird es Kindern erspart, zu notwendigen Anhörungen in die Gerichte und in die Ermittlungsbehörden gehen zu müssen, um dort angehört zu werden. Ein sehr positiver Ansatz, der von Gewalt betroffenen Kindern vor Retraumatisierungen schützt.
Bericht zum Stand des Beschwerdeverfahrens bei der LADG-Ombudsstelle und Darstellung der Schwerpunkte der Arbeitsfelder der Ombudsstelle
Im Ausschuss berichtete die Leiterin der LADG- Ombudsstelle Frau Dr. Liebscher Sodann zu den Erfahrungen dieser Einrichtung nach dem Landesdiskriminierungsgesetz (LADG). Dieses wichtige Gesetz haben wir 2020 auf den Weg gebracht. Die nach dem LADG eingerichtete Ombudsstelle verzeichnete seit dem Beginn 684 Beschwerden nach dem LADG zzgl. zahlreicher Beschwerden nach dem AGG und sonstiger Gründe. Allein im Jahr 2021 gab es 413 Beschwerden nach dem LADG. Frau Dr. Liebscher beschrieb die Ombudsstelle als Seismograf für die Entwicklung im Bereich der Diskriminierung. Aufgabe des Ombudsstelle ist es die Beschwerden der Bürger*innen zu diskriminierenden Vorfällen in Berliner Behörden aufzunehmen, den Sachverhalt zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen. Vielfach kann die Einrichtung deeskalierend wirken und den Streit schlichten. Für die Bürger*innen ist es ein wichtiges Signal, dass Diskriminierungserfahrungen durch Einrichtungen des Landes Berlin ernst genommen und ihre Anliegen zügig, kostenfrei und professionell bearbeitet werden. Folge dieser Arbeit können eine Entschuldigung bei den Betroffenen, Rücknahme von Bußgeldbescheiden oder sogar die Änderung von Verfahrensvorschriften sein. Häufig gibt es Beschwerden über die Polizei oder Bürgerämter über rassistische, trans- und homophobe Diskriminierung. Häufig liegt der Knackpunkt jedoch auch darin, dass eingeschränkte und ältere Menschen nicht mitgedacht werden, z.B. wenn Verfahren nur online abgewickelt werden können.
Um die Steigende Zahl der Beschwerden besser bewältigen zu können, wünscht sich Frau Dr. Liebscher eine bessere Ausstattung. Bisher besteht die Ombudsstelle lediglich aus einer Volljuristin und einem Sacharbeiter, die von Rechtsreferendar*innen und Regierungsrät*innen unterstützt werden. Ein Befragungs- und Kontrollrecht, sowie ein Initiativrecht in Fällen, in denen es keine direkten Betroffenen gibt, wäre nach ihrer Ansicht sinnvoll, um unabhängig von Beschwerdefällen Handlungsempfehlungen geben zu können. In den laufenden Haushaltsberatungen werden wir uns als Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus weiter für eine vernünftige Umsetzung des LADG und dessen finanzielle Absicherung einsetzen.
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