Bericht: Rechtsausschuss vom 07.09.2022

TOP 1 – Aktuelle Viertelstunde

Unsere Frage: „Was ist seitens der Senatsverwaltung hinsichtlich Energiesparmaßnahmen im Bereich Justiz (Gerichte und Justizvollzugsanstalten) geplant?“

Frau Senatorin Dr. Kreck erklärte, dass auch in der Justizverwaltung die üblichen Maßnahmen, wie hydraulischer Abgleich, Absenkung der Heiztemperatur auf 19 ° Celsuis, Abschaltung des Warmwassers usw. getroffen würden. In den Justizvollzugsanstalten sei dies schwieriger, da die Inhaftierten gezwungen wären, sich in den entsprechenden Räumen aufzuhalten. Gleichwohl würde man durch Ansprache dazu anregen Energie bei Licht und Fernsehen einzusparen.

Frage der SPD: „Warum wurde in dem am 29.08.2022 begonnenen Strafverfahren im sog. ‚Neukölln“ Komplex gegen die beiden dort angeklagten und einschlägig vorbestraften Rechtsextremisten zum Amtsgericht und nicht zum Landgericht angeklagt“

Die Senatorin erklärt hierzu, dass die Straftaten wegen Brandstiftung vor einem erweitertem Schöffengericht verhandelt würden. Dies sei nach dem GVG für zu erwartende Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren so vorgesehen.

Frage der CDU: „Gegen welche Personen führen die Berliner Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Vorgängen, die zur Abberufung der RBB-Intendantin Schlesinger führten, Ermittlungsverfahren im Hinblick auf welche möglichen Straftaten und wie ist jeweils der Stand der Ermittlungen“

Es fänden, so die Senatorin, Ermittlungsverfahren wegen Korruption und Untreue gegen Frau Schlesinger, ihren Ehemann Dr. Spörl und Wolf-Dieter Wolf statt. In der Kritik standen Abendessen, Leasing von Dienstwaren und Reisen auf Kosten des Senders RBB, sowie Aufträge an Berater bzgl. des RBB-Medienhauses, den Umbau der Chefetage und Gehalts- und Bonuszahlungen. Hierzu seien die Räume des Senders bereits durchsucht worden. Die Ermittlungen würden noch andauern.

Frage der Linken: „Durch wen wurde wegen welcher strafrechtlichen Vorwürfen Anzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Messe Berlin, Herrn Göke, erhoben und wie stellt sich ggf. der aktuelle Verfahrensstand dar?“

Gegen Herrn Göke habe die Messe Berlin GmbH eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Verbot des Verbreitens von Geschäftsgeheimnissen erhoben, so die Senatorin Frau Dr. Kreck. Vorgeworfen wird die Weitergabe von Unterlagen zu Unternehmensstrategien und Zukunft der IFA an Dritte.

TOP 2 – Ursachen und Hintergründe der Flucht eines wegen eines Tötungsdeliktes verurteilten Straftäters aus der JVA Tegel

Die Senatorin und die Leiterin der Abteilung Strafvollzug, Frau Gerlach, haben sehr ausführlich die Hintergründen de gewährten Ausgangs des zu einer 8-jährigen Haftstrafe verurteilten Deutschen Korrey T. erklärt. Wie jeder andere Straftäter auch, hätte sich auch Korrey T. einer umfangreichen Prüfung und Beurteilung durch alle am Vollzug des Gefangenen beteiligten Personen (Sozialarbeiter, Psychologen, Werkmeister usw.), sowie den Anstaltsleiter im Rahmen einer Vollzugsplankonferenz unterziehen müssen. Das Verlassen der Justizvollzugsanstalt dürfe gewährt werden, wenn

  • dies der Erreichung des Vollzugsziels dient
  • keine Gefahr, dass sich Gefangene der Haft entzieht
  • und das verbleibende Restrisiko als verantwortbar

beurteilt wird.

Grund für diese Lockerungsentscheidung sei gewesen, dass Korrey T. bisher allen Behandlungsempfehlungen nachgekommen sei. Es habe bereits auch vier Ausführungen ohne Beanstandungen geben. Zur beruflichen Wiedereingliederung und Vorbereitung auf ein straffreies Leben habe er sich auch in einer psychotherapeutischen Behandlung befunden. Daher sei das Restrisiko als vertretbar bewertet worden.

Natürlich ist jede Flucht eine Flucht zu viel. Dennoch muss ein zukünftiges strafloses Leben und damit die Resozialisierung das Ziel der Strafhaft sein. Letztendlich sorgt dies auch für mehr Sicherheit der Bevölkerung, wenn von Straftätern in Zukunft keine Gefahr mehr ausgeht. Zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit gehört auch der gezielte und sorgfältig geprüfte Ausgang von Straftätern. Die Statistik belegt, dass die Gefahr des Missbrauchs einer solchen Maßnahme in der Regel sehr gering ist. In den letzten 10 Jahren hat sich die Missbrauchsquote von 0,08 % auf 0,03 % gesenkt. Dies zeigt auch, welche gute Arbeit die Vollzugsbeamt*innen täglich leisten.

TOP 3 – Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Arbeit im Zusammenhang mit sog. „Straßenblockierern“

Hierzu wurde uns mitgeteilt, dass sich von den 491 Ermittlungsverfahren 156 durch Strafbefehl erledigt hätten. 116 Verfahren seien noch offen. Durch das Aufstocken personeller Kapazitäten hätten Verfahren inzwischen verkürzt werden können. Für ein vereinfachtes Verfahren sei die Sachlage zu komplex. Bei der Aburteilung gäbe es keine Priorisierung. Eine Einflussnahme durch die Gerichtspräsident*innen verbiete sich aufgrund der Unabhängigkeit der Richter.

Politischer Protest gehört zur Demokratie dazu. Das Wesen des zivilen Ungehorsams ist, dass eine Verurteilung in Kauf genommen wird. Wie aus der Anhörung ersichtlich wurde, hat es keine Besser- oder Schlechterstellung der Klimaaktivist*innen gegeben. Es waren die gleiche Verfahren, wie bei jedem anderen auch. Der Vorwurf der Opposition, dass die Justiz nicht angemessen gehandelt hätte, wurde vollständig ausgeräumt.

Der Punkt wurde weiter vertagt.

TOP 4 – Beteiligung des Ausschusses an einem verfassungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 44 Abs. 2 GO Abghs

hier: Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin VerfGH 32/22

Der Ausschuss folgte der Auffassung des Parlamentspräsidenten, der die Änderungen im Berliner Hochschulgesetz für verfassungsgemäß hält. Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Dieser Rechtsstreit muss nun vom Landesverfassungsgericht geklärt werden.

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