Bericht: Rechtsausschuss vom 25.01.2023

TOP 1 – Aktuelle Viertelstunde

Senatorin Frau Dr. Kreck äußerte sich im Rahmen der aktuellen Viertelstunde u.a. zum Umzug des Verwaltungsgerichts in das Kathreiner-Haus in Schöneberg, dem Umgang mit HIV-infizierten Gefangenen und der Suizidprävention.

Ein Umzug des Verwaltungsgerichts kann leider frühestens in fünf Jahren erfolgen. Aufgrund erhöhter Baukosten wird sich die bisher veranschlagte Umbausumme von 44 Mio. € um 50 % erhöhen. Eine Alternative zum Umzug in das Kathreiner-Haus wird derzeit jedoch nicht gesehen. Das Verwaltungsgericht ist auf die neuen Flächen angewiesen. Wir wollen mit dem Umzug dafür sorgen, dass die gute Arbeit des Verwaltungsgerichts auch in Zukunft fortgesetzt werden kann.

Zur HIV-Prävention gibt es in den JVAs freiwillige Testmöglichkeiten. Ab 2023 wird ein Selbsttestverfahren erprobt, das bei positivem Ergebnis durch eine Bestätigungsuntersuchung verifiziert wird. Die Mitarbeiter*innen der Vollzugsanstalten werden im Umgang mit Infektionskrankheiten besonders geschult, um einerseits die richtige Versorgung der Gefangenen zu gewährleisten und andererseits Stigmatisierungen der Betroffenen vorzubeugen.

Aufgrund aktueller Suizidvorfälle äußerte sich die Senatorin zur Suizidprävention in den Anstalten. Es ist sehr zu bedauern, dass es zu Suiziden in unseren Gefängnissen kommt. Hiergegen muss mehr getan werden. Bereits bei der Aufnahme eines Häftlings muss weiter ein Suizidscreening vorgenommen werden. Auch während der Haft muss die Suizidgefahr der Gefangenen immer wieder in Fallkonferenzen beleuchtet werden. In allen JVAs müssen weiter Suizidpräventionsgruppen gebildet und Mitarbeiter*innen besonders fortgebildet werden. Die Suizidprävention ist ein wichtiges Anliegen aus unserem Koalitionsvertrag. Wir werden die Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Gefangenen weiter ausbauen und verstetigen.

TOP 2 – Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur

Koalition – Drs. 19/0773

Mit dem heutigen Beschluss über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur haben wir ein großes Projekt auf die Zielgerade gebracht. Wir haben damit ein wichtiges Vorhaben aus unserem rot-grün-roten Koalitionsvertrag erfüllt.

Die Zweiteilung des Landgerichts in einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen Teil ist eine Abkehr von der zentralistischen Struktur aus der Zeit des Nationalsozialismus und wird viele Verbesserungen mit sich bringen: Stellenausschreibungen können gezielter für die jeweilige Gerichtssparte erfolgen. Durch die Eigenständigkeit der Landgerichtsteile kann deren Verwaltung auf die verschiedenen Bedürfnisse der Gerichtszweige angepasst und effektiver gestaltet werden. Die Digitalisierung und Saalausstattung kann auf das jeweilige Rechtsgebiet abgestimmt werden. Verfahrensdauern sollen mit der effektiveren Struktur kürzer werden. Ich begrüße die neue Struktur des Landgerichts, die wir zum 1. Januar 2024 auf den Weg bringen, sehr. Die Aufteilung in ein Landgericht I für Strafsachen und ein Landgericht II für Zivilsachen wird unser Landgericht noch effektiver machen. Ein Gewinn für die Berliner Justiz. Die Berliner Gerichte brauchen außerdem noch mehr Personal, mehr neue Richter*innen, Staatsanwält*innen und Personal im nicht richterlichen Dienst. Auch die Digitalisierung muss massiv vorangebracht werden. Eine gut aufgestellte Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaats.

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