Bericht: Rechtsausschuss vom 11.01.2023

TOP 1 – Aktuelle Viertelstunde

Im Rahmen der aktuellen Viertelstunde fragte ich nach dem aktuellen Stand der Umsetzung unseres Vorhabens Räumungsklagen wegen Zahlungsverzuges zukünftig durch Gerichtsvollzieher*innen zustellen zu lassen. Die Justizsenatorin berichtete, dass das Konzept hierzu inzwischen erstellt wurde. Den ersten Pilotversuch wird es in diesem Jahr am Amtsgericht Lichtenberg geben. Wir wollen mit dieser Maßnahme erreichen, dass die Betroffenen durch diese besondere Form der Zustellung die existentielle Wichtigkeit des in Gang gesetzten Prozesses erkennen und durch rechtzeitig eingeleitete Gegenmaßnahmen eine Wohnungslosigkeit vermieden werden kann.

Ferner erklärte die Senatorin, dass derzeit an einer Strategie für SenJustVA gearbeitet werde, die sich bis in das Jahr 2037 erstreckt. Damit soll der Justizverwaltung eine langfristige Perspektive gegeben werden. Diese langfristige Planung betrifft insbesondere die Arbeitsbedingungen, Aus- und Fortbildung, IT- und Digitalisierung und das Thema Antidiskriminierung.

TOP 2 – Spezialisierte Zuweisung bei der Staatsanwaltschaft Berlin für Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz,

Koalition – Drs. 19/0580

Unser Antrag, dass sich der Senat im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, dass Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung nach § 119 BetrVG als Offizialdelikt eingestuft werden, wurde mit Mehrheit angenommen. Gerade in den Fällen, in denen Arbeitgeber*innen versuchen, die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern, erfolgt bislang häufig aufgrund von Einschüchterung der Belegschaft keine Anzeige. Insofern ist eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft von Amtswegen sehr sinnvoll, um betriebliche Mitbestimmung zu sichern.

TOP 3 – Bundesratsinitiative zum Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen

Koalition – Drs. 19/0609S

20 % der volljährigen Berliner Bevölkerung kann in Berlin immer noch nicht wählen, obwohl sie inzwischen ihren Lebensmittelpunkt schon seit vielen Jahren in unserer Stadt haben. Das wollen wir ändern. Wie das Bundesverfassungsgericht so treffend formuliert, entspricht es dem Ideal des Demokratieprinzips, alle, die von der Ausübung der Staatsgewalt betroffen sind, an der Konstituierung dieser Staatsgewalt zu beteiligen. Zentrales Element dieses Mitbestimmungsrechts ist die Teilhabe am allgemeinen, freien und gleichen Wahlrecht. Daher soll der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt in Form des Wahlrechts verankert werden, auch für nicht deutsche Staatsangehörige, die hier leben. Dies entspricht der Menschwürdegarantie nach Art. 1 Abs. 1 GG. Dem Missstand, dass so viele Menschen in Berlin von dieser Teilhabe ausgeschlossen sind, soll dieser Antrag endlich abhelfen.

TOP 4 – Silvesternacht in Berlin

a) – welche Konsequenzen zieht der Senat aus den gewalttätigen Ausschreitungen zu Silvester in Berlin? Insbesondere zieht der Senat die Einrichtung einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung der Straftaten in Betracht?

CDU, Besprechungspunkt § 21 III GO

b) Silvesterkrawalle in Berlin – organisatorische Konsequenzen des Senates aus den Gewalttaten zum Jahreswechsel in Berlin. Wird der Senat auch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Aufklärung der in Masse angefallenen Ermittlungsverfahren in Betracht ziehen?

FDP, Besprechungspunkt § 21 III GO

c) Wie setzt die Justizsenatorin die von der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey geforderte Anwendung des beschleunigten Verfahrens bei den mutmaßlichen Silvester-Straftätern um?

CDU, Besprechungspunkt § 21 III GO

Abschließend beschäftigten wir uns mit den Geschehnissen in der Silvesternacht. Die Gewaltvorfälle sind zu verurteilen. Den Rettungskräften, die eine so schwierige Arbeit machen mussten, danken wir ausdrücklich. Die Senatsverwaltung berichtete davon, dass die konzentrierte Bearbeitung der Ermittlungsverfahren bei der Abteilung für Gewalttaten bei sportlichen Großereignissen verortet ist. Die Fälle sind jedoch noch nicht ausermittelt bzw. anklagefähig. Die Forderungen nach schnellen Verfahren sind zwar verständlich, dennoch liegen die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach dem JugGG nicht vor, weil diese bei einer zu erwartenden Jugendstrafe und einer schwierigen Beweisführung nicht zulässig ist. Alle Verfahren werden ordnungsgemäß durchgeführt, die Berliner Justiz leistet gute Arbeit.

Allerdings reicht der rein repressive Ansatz, da sind wir uns in der rot-grün-roten Koalition einig, nicht aus, um solche Phänomene in Zukunft zu vermeiden. Wir setzen uns für eine Stärkung der Präventionsarbeit bei gefährdeten Jugendlichen ein, um die Jugendkriminalität weiter zu senken. Dazu gehören u.a. Sozialarbeit, Schlichterkurse und Projekte der Kriminalitäts- und Gewaltprävention. Nur wenn wir mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden wir die Kriminalität weiter senken können. Wir Grüne setzen auf die Ansprache der Jugendlichen, die eine gute Schul- und Ausbildungsperspektive brauchen, um sich nicht abgehängt zu fühlen. Hierfür müssen angemessene Gelder eingestellt werden. Jugendliche in Berlin brauchen eine Perspektive, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Migrationsgeschichte haben oder nicht.

Den Link zum Ausschuss findet Ihr hier:

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