In der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 16.01.2025 habe ich, als rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stellung gegen den Antrag der AfD bezogen, der darauf abzielt, den besonderen strafrechtlichen Schutz politisch tätiger Personen vor Beleidigungen abzuschaffen.
Worum geht es im Antrag?
Die AfD fordert die Abschaffung der strafrechtlichen Norm (§ 188 StGB), die Beleidigungen von politisch tätigen Personen in besonderer Weise unter Strafe stellt. Diese Vorschrift wurde geschaffen, um Menschen zu schützen, die sich politisch engagieren, insbesondere auf kommunaler Ebene, und die nicht selten Zielscheibe von Hass, Hetze und Gewalt werden.
Warum ist diese Norm wichtig?
Es geht hier nicht um Privilegien einzelner Politiker*innen, sondern um den Schutz der politischen Tätigkeit selbst – den Schutz des demokratischen Diskurses vor Hass und Hetze. Eine lebhafte und kritische Debatte ist essentiell für die Demokratie, sie darf jedoch nicht mit Beleidigungen und Anfeindungen verwechselt werden. Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung und hat in der demokratischen Auseinandersetzung nichts zu suchen.
Die Realität zeigt, dass besonders kommunalpolitisch Engagierte immer öfter Ziel von Angriffen werden – nicht nur verbal, sondern auch physisch. Diese Entwicklung führt bereits dazu, dass sich viele Menschen nicht mehr für politische Ämter zur Verfügung stellen. Doch unsere Demokratie lebt von Menschen, die sich auf allen Ebenen engagieren.
Stream der Rede
Die vollständige Rede können Sie hier ansehen:
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