Jede getötete Frau ist eine zu viel.

Meine Rede zu unserem Antrag auf der LDK am 30.11.2024

Jede getötete Frau ist eine zu viel. Der Antrag von Lillemor Mallau und mir für die LDK am 30.11.2024 zielt darauf ab, den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Berlin nachhaltig zu stärken.

Wir fordern u.a. darin:

  • Die Schaffung eines Opferschutzgesetzes in Berlin, dass einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei häuslicher Gewalt und gesicherte Finanzierung der Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen bietet.
  • Verlängerung der Wegweisung von Tätern häuslicher Gewalt und deren wirksame Durchsetzung
  • Einführung von interdisziplinären Fallkonferenzen
  • Regeln für eine datenschutzkonforme Weitergabe von Daten Betroffener von Straftaten an Beratungsstellen
  • Ausbau der Täterarbeit als wirksamen Baustein des präventiven Opferschutzes

Link zum Antrag: Jede getötete Frau ist eine zu viel – für ein umfassendes Gewaltschutzsystem in Berlin! (LDK am 30. November 2024, Antragsgrün)

Meine Rede hierzu:

Liebe Freundinnen und Freunde

Es geht bei unserem Antrag um den Schutz vor Gewalt, insbesondere um den Kampf gegen Femizide. Ich freue mich, dass wir als Grüne dazu einen umfassenden, geeinten Antrag vorlegen können.

Ich möchte starten mit einem Satz, der von Gisèle Pelicot stammt. Sie hat ihn gesagt im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsprozess in Frankreich:

„Die Schuld muss die Seite wechseln.“ Ein wahrer Satz, ein wichtiger Satz. Nicht das Opfer muss sich schämen. Die Täter haben die Verantwortung für ihre Taten!

Die meisten Opfer von Gewalt sind weiblich. Die Zahl von Femiziden in Deutschland steigt weiter, auch in Berlin. Das darf die Politik nicht hinnehmen!

Lisa Paus hat im Bund gehandelt und das GewalthilfeG vorgelegt.

In Berlin fordern wir als Grüne:

  1. Die Schaffung eines Opferschutzgesetzes für Berlin und mehr Plätze in den Frauenhäusern!
  2. Täter müssen bei Gewalt konsequent aus der Wohnung gewiesen werden. Wir fordern die Verlängerung von Betretungsverboten im Berliner Polizeirecht. Nach dem Leitsatz „Wer schlägt, der geht“.
  3. Wir prüfen den Einsatz  von „Fußfesseln“ als flankierende Maßnahme in Hochrisikofällen. Selbstverständlich nach rechtsstaatlichen Kriterien, also grundrechtskonform und mit richterlicher Anordnung.
  4. Wir fordern Fallkonferenzen und den Ausbau der Täterarbeit, um langfristig die Ursachen von Gewalt zu bekämpfen.

Hierbei wird nicht verkannt, dass es auch von Gewalt betroffene Männer und nonbinäre Personen gibt, die geeignete Hilfestrukturen brauchen. Auch hieran fehlt es noch.

Opferschutz muss prioritäre Aufgabe Berliner Landespolitik sein.

Und was tut der schwarzrote Senat? Er kürzt, jetzt offenbar auch  beim Opferschutz. Das halten wir für falsch!

Wir als Grüne fordern die dauerhafte Finanzierung der Berliner Opferschutzeinrichtungen.

Damit Personen, die Gewalt erleben mussten, gestärkt werden!

Damit die Schuld die Seite wechselt.

Vielen Dank!

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