Frage zum externen Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft

Dr. Petra Vandrey: Was ist der aktuelle Diskussionsstand im Senat hinsichtlich des externen Weisungsrechts Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft?

Senator Dr. Dirk Behrendt(SenJustVA) führt aus, die Diskussion um die Stellung der Staatsanwaltschaft sei durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Mai dieses Jahres weiter aufgenommen worden. Die deutschen Staatsanwälte dürften wegen ihrer gesetzlichen Stellung keine europäischen Haftbefehle ausstellen, weil es ihnen an der nötigen Unabhängigkeit gebreche. Dies sei durch eine aktuelle Entscheidung vom 9. Oktober zur österreichischen Staatsanwaltschaft wieder relativiert worden. Dort sei entschieden worden, dass die Stellung der österreichischen Staatsanwaltschaft, die sehr ähnlich sei, ausreichend sei, um Haftbefehle auszustellen. Dies habe veranlasst, eine Diskussionsveranstaltung im Geschäftsbereich durchzuführen. Auch im Deutschen Bundestag gebe es entsprechende Diskussionen. Esgebe einen Gesetzesantrag der FDP-Bundestagsfraktionsowie einen der Grünen-Fraktion. Er habe eine Sympathie für die Bundesländer, die dies formalisiertergestaltet hätten, die durch Selbstverpflichtung festgelegt hätten, dass sie von Einzelweisungen nur im Einzelfall und von generellen Weisungen nur schriftlich Gebrauch machten. Die Überlegungen seien aber noch nicht abgeschlossen, ob Berlin auch in diese Richtung gehe, zumal es gesetzlich geregelt wurde, wenn es im Bundestag eine Verständigunggeben sollte.

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