Frage zur Arbeitsfähigkeit der Gerichte in der Pandemie

Dr. Petra Vandrey fragt: Inwieweit ist die reguläre Arbeitsfähigkeit der Gerichte wieder hergestellt, inwieweit bestehen noch durch die Coronapandemie bedingte Einschränkungen?

Senator Dr. Dirk Behrendt (SenJustVA) berichtet, dass es noch Einschränkungen in den Gerichten aufgrund der allgemeinen Hygienevorschriften gebe, die auch im Bereich der Justiz im Gericht und in den Gerichtsgebäuden gölten. Der Sitzungsbetrieb sei in den Gerichten vollständig wieder aufgenommen worden. Durch räumliche Voraussetzungen gebe es im Strafrecht Schwierigkeiten, weil wegen maximaler Personenanzahl nicht alle Verfahrensbetei-ligten in den Räumen zugelassen seien. Deswegen seien externe Räumlichkeiten angemietet worden. Gestern sei der zweite Prozess in der Urania durchgeführt worden. In den Gerichten gebe es einen coronabedingten Regelbetrieb. Dort seien die Rechtsantragsstellen weitestge-hend wieder offen. Eine zeitnahe Öffnung beim Kammergericht sei geplant. Schwierigkeiten gebe es noch mit der Zwangsvollstreckung, die mit sehr viel Publikum verbunden sei. Derzeit würde dieses im Gerichtsgebäude in der Littenstraße in der Eingangshalle durchgeführt. Auch sei die eine oder andere Bibliothek sei in der Nutzung eingeschränkt. Bezogen auf die Mitar-beitenden gebe es ein relativ übersichtliches Seuchengeschehen; durch Urlaubsrückkehrer seien ein paar Kollegen in Quarantäne.

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