Bericht: Rechtsausschuss vom 16.11.2022

TOP 1 – Aktuelle Viertelstunde

In der aktuellen Viertelstunde ging es diesmal um das wichtige Thema Geldwäsche.

Zum Thema Geldwäsche erklärte die Senatorin Frau Dr. Kreck auf meine Nachfrage nach den bisherigen Erfahrungen der neu eingesetzten „Task Force Geldwäsche“, dass die Situation sich gebessert habe. Besonders die Notar*innen schauen jetzt genauer hin, woher das Geld stammt, wenn sie notarielle Verträge beurkunden, bei denen es um erhebliche Summen geht. Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei den Notar*innen hat sich deutlich verbessert. Die Hinweise von Prüfungsbeauftragten werden umgesetzt. Das Landgericht bietet regelmäßig Fortbildungen zum Geldwäschegesetz für die Notar*innen an. Das ist zu begrüßen.

Weiter berichtete die Justizsenatorin im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde von der Justizminister*innenkonferenz. Sehr erfreulich ist, dass die Aufhebung des Straftatbestandes „Fahren ohne Fahrschein“ Thema war. Das Bundesministerium für Justiz wurde zu Recht aufgefordert, hier eine Reform des Strafrechts anzustoßen. Dieser Straftatbestand sollte abgeschafft werden, um eine Verringerung von unnötigen Ersatzfreiheitsstrafen zu erreichen.

TOP 2

a) Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrates

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP, Drucksache 19/0481

b) Verbindliche Stasi-Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses – Viertes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/0453

In diesem Vier-Fraktionenantrag geht es um die Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrates, der die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf Tätigkeit für die StaSi überprüfen soll. Die Tätigkeit der StaSi hat noch heute erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Eine Überprüfung ist auch noch mehr als 30 Jahre nach der Wende erforderlich, weil regelmäßig neue Akten auftauchen und die andauernde Auswertung bestehender Akten neue Erkenntnisse beschert. Anders als die CDU bin ich der Meinung, dass das Parlament sich jede Legislatur neu mit dieser Frage auseinandersetzen und sich zur noch immer nicht abgeschlossenen Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher Nachkriegsgeschichte bekennen sollte. Der Antrag zur Einsetzung des parlamentarischen Ehrenrates wurde angenommen. Der CDU-Antrag wurde abgelehnt.

TOP 3 – Privat vor Staat – Eine Überwachungsgesamtrechnung für Berlin

Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 19/0242

Dieser Antrag fordert den Senat auf, ein Konzept für eine sogenannte Überwachungsgesamtrechnung zu erstellen. Damit sollen belastbare Informationen zur Gesamtheit tatsächlich durchgeführter Überwachungsmaßnahmen und deren Eingriffstiefe generiert werden. Ein solches Instrument, das Transparenz zu Grundrechtseingriffen herzustellt, halten wir grundsätzlich für gut. Allerdings ist hier vor einem Berliner Sonderweg eine Regelung auf Bundesebene gefragt, die auch schon auf den Weg gebracht wird. Aus diesem Grund haben wir den Antrag für Berlin abgelehnt.

TOP 4 – Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Berlin und zur Änderung weiterer Gesetze

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Drucksache 19/0561

Mit diesem Gesetz werden die Vorschriften des Justizgesetzes Berlin lediglich einer Änderung des Bundesrechts angepasst. Dies muss bis Januar 2023 auf den Weg gebracht werden. Daher haben wir das Gesetz angenommen.

TOP 5 – Vielfalt in der Justiz

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Koalitonsfraktionen

Für eine vielfältige Justiz zu sorgen, die die Diversität der Gesellschaft abbildet, ist eines der zentralen Anliegen der rot-rot-grünen Koalition. Hier ist noch sehr viel zu tun. Zum Beispiel sind Richter*innen mit Migrationsgeschichte in der Rechtsprechung immer noch eine Seltenheit. Eine diskriminierungssensible Aufstellung der Justiz ist notwendig. Erste Schritte zu diesem Thema sind erfolgt, so gibt es positive Erfahrungen zur Gewinnung von Auszubildenden mit Migrationsgeschichte für den nichtrichterlichen Dienst, durch Schülerpraktika in Neukölln. Es werden Diversity-Trainigs für Führungskräfte in der Justiz angeboten. Weitere Aktivitäten müssen in diesem Bereich allerdings noch folgen.

TOP 6 – Richter*innenassistenz

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Koalitionsfraktionen

Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Einführung eines Pilotprojekts Richter*innenassistenz an einem Amtsgericht geeinigt. Nach niedersächsischem Vorbild sollen Referendar*innen neben ihrem Referendariat die Möglichkeit erhalten, gegen Vergütung verschiedenen Richter*innen zuzuarbeiten und diesen bei der Ausübung ihres Amtes zu assistieren. In Niedersachsen steht bei diesem Instrument die Personalgewinnung in der Justiz im Vordergrund. Voraussetzung in Niedersachsen ist, dass die Referendar*innen mindestens 8 Punkte im ersten juristischem Staatsexamen und mindestens 12 Punkte in ihrer ersten Pflichtstation erhalten haben. In Berlin soll nun bei den Zivilgerichten geklärt werden, wo eine Assistenz zur Entlastung der Richter*innen tatsächlich sinnvoll erscheint. Grundsätzlich ein sinnvolles Instrument, an dem wir dran bleiben werden.

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