Bericht: Rechtsausschuss vom 05.10.2022

TOP 1: Aktuelle Viertelstunde

Auf meine Frage zur Reform der Jurist*innenausbildung teilte die Justizsenatorin mit, dass die Vorbereitungen für die Digitalisierung der Staatsexamina weiter laufen. Die erste digitale Kampagne im 2. Staatsexamen soll im Dezember 2023 stattfinden. Erste digitale Klausuren in den Arbeitsgemeinschaften laufen schon jetzt. Die Reform der Jurist*innenausbildung ist unserer grünen Fraktion ein großes Anliegen. Mir ist neben der Digitalisierung der Examen vor allem eine inhaltliche Reform wichtig, wir brauchen mehr kritische Justiz, auch schon während der Ausbildung der Jurist*innen.

TOP 2: Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission zu Antimuslimischem Rassismus

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

auf Antrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis90/Die Grünen, der Linken

Die Expert*innenkommission stellte ihre Handlungsempfehlungen für die Berliner Verwaltung im Kampf gegen antimuslimischen Rassismus vor. Für den Bereich der Justiz und Innere Sicherheit forderte sie unter anderem die Erstellung eines Leitfadens für die Polizei zur Erkennung von antimuslimischen Rassismus, den Ausbau eines Fortbildungskonzeptes für die Polizei und Sicherheitskräfte, sowie Sensibilisierungsangebote für Richter*innen. Diese Forderungen unterstützen wir.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir die Arbeit der Expert*innenkommission institutionalisieren und eine ressortübergreifende Handlungsstrategie gegen antimuslimischen Rassismus auf den Weg bringen. Mit den heute vorgestellten Handlungsempfehlungen der Kommission sind wir auf einem guten Weg.

TOP 4: Aktuelle Herausforderungen in der Umsetzung es Landesdiskriminierungesetzes

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

auf Antrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis90/Die Grünen, der Linken

Frau Dr. Liebscher von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) berichtete von den aktuellen Herausforderungen der LADS. Trotz Personalaufwuchses würden die Ressourcen immer noch nicht ausreichen. Es käme für die Betroffenen zu langen Wartezeiten. Ferner bemängelte sie das Fehlen eines Initiativrechts, um Vorfälle untersuchen zu können und auch ungefragt Einschätzungen zu aktuellen Vorfällen geben zu können. Neben Personalressourcen benötigten sie daher weitere Kompetenzen. Sie wünscht sich eine Ausweitung der vom LADG umfassten Diskriminierungsgründe.

Wir haben uns in der letzten Legislatur stark für die Errichtung dieser Landesstelle eingesetzt. Es zeichnen sich erste Erfolge ab. Auch andere Bundesländer übernehmen jetzt die Idee des LADG. Die von der Opposition befürchtete Blockade der Verwaltung und der Polizei ist ausgeblieben. Vielmehr kann die LADS in vielen Fällen auch vermitteln und die Akzeptanz von Behördenentscheidungen unterstützen. Wir werden daher die LADG-Ombudsstelle stärken. Eine erste Evaluation erfolgt im Jahr 2024.

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