Abgeordnetenhaus beschließt Richteranklage

Keine Verfassungsfeinde auf Berliner Richterbänken! Heute ändern die demokratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus die Berliner Verfassung und machen damit den Weg frei für die Richteranklage. Mit diesem wichtigen Instrument kann künftig das Berliner Abgeordnetenhaus das Bundesverfassungsgericht anrufen, um Richter, an deren Verfassungstreue erhebliche Zweifel bestehen, überprüfen zu lassen. Damit sorgt das Berliner Parlament dafür, dass Richter und Richterinnen, die den Boden unseres Grundgesetzes verlassen haben und sich offen gegen unsere Demokratie äußern, in Berlin nicht Recht sprechen dürfen. Damit wird die Unabhängigkeit der Justiz und unser demokratischer Rechtsstaat geschützt.

Bitte akzeptieren Sie YouTube-Cookies, um dieses Video abzuspielen. Wenn Sie dies akzeptieren, greifen Sie auf Inhalte von YouTube zu, einem Dienst, der von einer externen Drittanbieter bereitgestellt wird.

YouTube-Datenschutzrichtlinie

Wenn Sie diesen Hinweis akzeptieren, wird Ihre Wahl gespeichert und die Seite wird aktualisiert.

Hintergrund:

Die bereits in anderen Bundesländern betehende Möglichkeit der Richteranklage soll es mit dem heute im Plenum behandelten Antrag nun auch dem Berliner Parlament ermöglichen mit der Mehrheit seiner Mitglieder beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Abberufung eines/r Richter*in aus dem richterlichen Dienst zu stellen, wenn dieser/diese gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin verstößt.

Hier geht es zu den Anträgen:

Verwandte Artikel