Meine Rede zur Reform des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)

Liebe Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Eine Bemerkung erlaube ich mir vorauszuschicken: Ich als Juristin, Rechtspolitikerin und Frau finde ich die Förderung von Frauen an den Gerichten sehr wichtig. Im Übrigen –an Herrn Kohlmeier gewandt– dürfen auch Männer Gleichberechtigung an den Gerichten durchaus wichtig finden. Auch als Mann steht es der SPD gut zu Gesicht, hier vorne zu reden.

Ich finde es extrem wichtig, dass wir gerade Richterinnen fördern, und zwar nicht nur bei der Neubesetzung von Richterstellen, sondern auch bei den Beförderungsstellen. Wir haben in Berlin so viele qualifizierte Richterinnen, die ihren Job exzellent machen, nicht nur an den Amtsge-richten, sondern auch an den höheren Gerichten. Die Koalition unterstützt selbstverständlich eine effektive Frauenvertretung in der Justiz. Genau deshalb sorgen wir jetzt mit unserem Antrag dafür, das LGG auch auf die Richterinnen zu erstrecken. Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz –nicht zu verwechseln mit dem LADG, das wir heute auch schon hatten– ist eines der fortschrittlichsten Gleichstellungsgesetze der Bundesrepublik. Daher freue ich mich, dass es nun auch für Richterinnen gelten wird.

Zum Hintergrund der jetzt nötigen Gesetzesänderung wurde schon viel gesagt. Deshalb verzichte ich darauf, um zum Wichtigsten zu kommen: Wichtig für uns als Legislative ist, die Regelungslücke im Gesetz zu schließen, damit das LGG auch auf die Richterinnen anwendbar ist.

Ich beziehe mich jetzt auf einige Argumente, die Frau Jasper-Winter gebracht hat, die sich in sehr sachlicher Art und Weise mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Nach unserem Antrag wird, anders als beim Antrag der FDP, festgelegt, dass zunächst immer die lokale, also die örtliche und damit sachnächste Frauenvertreterin an den Entscheidungen innerhalb der Justiz zu beteiligen ist. Nach unserer Auffassung ist die Gesamtfrauenvertreterin eher dafür da, konzeptionelle, übergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Unser Antrag wahrt damit das System des Landesgleichstellungsgesetzes. Im Gegensatz zum FDP-Antrag halten wir unseren Antrag für systematisch richtiger. Mit unserem Antrag wird ein Gleichlauf zu den Zuständigkeiten der anderen Frauenvertretungen hergestellt. Frauenvertretungen und die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erhalten dieselben Beteiligungsrechte. Es gibt also keine Extraregelung für Richterinnen, sondern es wird ein Gleichlauf hergestellt, was systematisch richtig ist, wenn man sich die anderen Verwaltungen in Berlin anguckt. Damit schaffen wir eine effektive Frauenvertretung in der Justiz.

Das gilt im Übrigen auch für die wichtige Frage der Einstellungen. Bei Neueinstellungen von Richterinnen bekommt die lokale Frauenvertreterin der Senatsverwaltung alle Bewerbungen zu sehen, weil diese dort einlaufen. Bei den wichtigen Beförderungsstellen bekommt die lokale Frauenvertreterin des Gerichts, an dem die Stelle ausgeschrieben ist, alle Bewerbungen zu sehen. Die örtliche Frauenvertretung hat nach dem LGG ein weitreichendes Beteiligungs- und Informationsrecht. Sinn und Zweck dieses Rechts ist es, Ungleichbehandlungen zu erkennen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts innerhalb der Justiz zu verhindern. Im Rahmen dieses Rechts darf die örtliche Frauenvertreterin auch Personalakten von Bewerberinnen einsehen. Das sehen wir anders als Frau Jasper-Winter. Sie kann sich also durchaus einen Überblick über die Bewerberlage verschaffen.

Zu prüfen sein wird aus unserer Sicht eine weitergehende Regelung der Frauenvertretung bei der anstehenden Reform des Richtergesetzes. Wir werden uns nicht darauf festnageln lassen, schon zu diesem Zeitpunkt zu sagen, ob das so gehen wird oder nicht. Wir sehen da einige juristische Hürden. Ich denke aber, bei der Evaluation des Richtergesetzes wird dieses Thema noch mal zu behandeln sein.

Wir als Koalition bringen mit der jetzigen Gesetzesänderung eine effektive Frauenvertretung innerhalb der Justiz auf den Weg. Ich freue mich insbesondere, dass wir es heute, kurz vor der Sommerpause, beschließen können, weil im Herbst die Wahlen zur Personalvertretung innerhalb der Justiz anstehen und wir es so möglich machen, dass eine effektive Frauenvertretung im Herbst dieses Jahres innerhalb der Justiz gewählt werden kann.

Vielen Dank!

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