Es gibt ja ohnehin kaum Anträge der AFD, die man ernsthaft diskutieren kann, dieser hier aber ist besonders klar abzulehnen.
Die AFD möchte also einen Sonderausschuss zu Corona, und zwar mit der Begründung, sie wolle das Parlament stärken und das Parlament mehr an den Corona-Regeln beteiligen.
Soweit, so gut.
Schaut man sich aber den AFD-Antrag genauer an, stellt sich der Antrag als völlig unpraktikabel heraus.
Der von der AFD gewünschte Sonderausschuss soll nicht mit eigenen Befugnissen ausgestattet sein, der Antrag verweist insoweit nur auf § 32 V GO, eine Vorschrift, die wir ohnehin schon haben.
Danach kann das AGH auch jetzt schon RVO’s aufheben oder ändern, ein Ersuchen an den Senat richten oder die Sache an sich ziehen und selbst ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Zudem soll der von der AFD gewünschte Sonderausschuss 22 Mitglieder haben und neben den regulären Ausschüssen regelmäßig und bei Bedarf tagen.
Dies ist wäre ein ineffektiver Mehraufwand, der nichts bringen würde. Denn der Ausschuss müßte ja aus Abgeordneten bestehen, die ohnehin schon in den Fachausschüssen tätig sind und sich permanent mit Corona-Maßnahmen befassen – und die Rechte aus § 32 V wie gesagt jetzt schon haben.
Der Sonderausschuss soll nach den Vorstellungen der AFD auch nicht in ein Corona-Landes-Gesetz eingebettet werden, das die parlamentarische Beteiligung des Parlaments differenziert regelt.
Die AFD sagte im RAS zu dem Antrag, der Antrag befasse sich gerade nicht mit der Schaffung eines parlamentarischen Corona-Landes-Gesetzes, sondern damit, was das Parlament momentan mit den zur Verfügung stehenden Mitteln machen könne.
Und das sei ein Corona-Sonderausschuss, der dann GR-Abwägungen vornehmen könne.
So also stellt sich die AFD Parlamentsbeteiligung vor, während sie gleichzeitig – gerade gestern im RAS – als einzige Fraktion gegen die Änderung der Verfassung gestimmt hat, die eine Beschlussfähigkeit unseres Parlaments sicher stellen soll.
Während alle anderen Fraktionen für die Absenkung der Beschlussfähigkeit in Notlagen votierten, um das Parlament am Laufen zu halten, falls viele krank werden, hielt die AFD es nicht für nötig, eine solche mit vielen Sicherungen ausgestattete Regelung vorzunehmen, so, als ob es die Pandemie schlicht nicht gäbe. Dafür aber nun ein Sonderausschuss, der ja dann debattieren könne. Das halten wir für den falschen Weg.
Ja, Parlamentsbeteiligung ist wichtig, auch und gerade in Corona-Zeiten. Daher hat auch der Bundesgesetzgeber das InfSG entsprechend ausgebaut und mit konkreteren Regeln versehen, auf die nun Verordnungen sicherer gestützt werden können als auf die zuvor vorhandene Generalklausel.
Und auch wir in Berlin werden ein Landes – Corona – Gesetz auf den Weg bringen, um mehr Parlamentsbeteiligung zu erreichen, allerdings mit differenzierteren Regeln als die AFD es mit ihrem Sonderausschuss ohne jegliche landesgesetzliche Regelung anstrebt.
Der Antrag der AFD auf einen Corona-Sonderausschuss ist weder praktikabel noch würde er zu einer differenzierten Beteiligung des Parlaments führen.
Wir lehnen ihn daher ab.
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