Dr. Petra Vandrey: Wie ist der aktuelle Stand zu der Unterbringung von Sicherheitsverwahrten in Berlin –insbesondere, wie werden Anwohner*innen des geplanten Standortes Seidelstraße informiert, wie wird deren Bedürfnis nach Sicherheit entsprochen und welche Gesichtspunkte wurden bei der Wahl des Standortes unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgebotes in Bezug auf Sicherungsverwahrte geprüft?
Senator Dr.Dirk Behrendt (SenJustVA) verweist auf die bereits durchgeführte Veranstaltung, im Rahmen derer die Staatssekretärinnen umfassend informiert habe. Auch der Anstaltsleiter habe auf der Veranstaltung angeboten, jederzeit ansprechbar zu sein. Es gebe über die Veranstaltunghinaus jederzeit umfassende Auskunftsbereitschaft. Es sei nicht geplant, alle Sicherungsverwahrten dort unterzubringen. Viele der 54 Sicherungsverwahrten hätten dafür noch einen weiten Weg vor sich. In den letzten Jahren seien 15 Sicherungsverwahrte in die Freiheit entlassen worden.
Dr. Petra Vandrey bemerkt, es gehe nicht darum, die Gefangenen direkt hinter den Mauern in die Freiheit zu entlassen; ein Zwischenschritt sei sinnvoll. Es werde nicht im Sinne der drei Sicherungsverwahrten gehandelt, sondern im Sinne der Verfassung und des Rechtsstaatlichkeitsgebotes. Wie genau sehe die Überwachung bzw. Sicherung dieser drei Personen aus? In welchen Abständen gebe es eine psychologische Begutachtung?
Senator Dr. Dirk Behrendt (SenJustVA) erklärt, das therapeutische Setting sei unterschiedlich. Es sei von Vorteil, dass die bereits innerhalb der Mauern begonnenen Therapien mit dem bekannten therapeutischen Personal fortgesetzt werden könnten. Auch seien rund um die Uhr Mitarbeitende des allgemeinen Vollzugsdienstes anwesend.
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