Die Jurist*innenausbildung wird in Zukunft familienfreundlicher. Wer ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen hat oder einen besonderen Härtefall geltend machen kann, kann ab dem 01. Januar dieses Jahres den juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren. Nach 12 Monaten Referendariat kann der Dienst auf Antrag von fünf auf vier Arbeitstage je Woche gekürzt werden. Auch vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung gibt es mehr Vorbereitungszeit. Insgesamt verlängert sich das Referendariat in Teilzeit auf 2 ½ Jahre. Damit erleichtern wir es insbesondere jungen Eltern Familie und juristische Ausbildung unter einen Hut zu bringen. Wir fördern so unsere zukünftigen Fachkräfte in Justiz und Verwaltung, auf die wir dringend angewiesen sind. Neben der Einführung des E-Examens ist dies ein weiterer Baustein unseres Versprechens die Ausbildung der Jurist*innen zu verbessern.
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