Der Beruf des/der Gerichtsvollzieher*in hat sich im laufe der Zeit erheblich gewandelt. War er in früherer Zeit Vollziehungsorgan des Obrigkeitsstaates, haben sich die Herausforderungen an diesen Berufsstand erheblich geändert. Vielfach stehen die Vollzugsbeamten Situationen gegenüber, die nicht Gegenstand der Ausbildung sind. So stellen die Räumung einer Wohnung oder die Inobhutnahme eines Kindes für die betroffenen Personen oft eine psychische Ausnahmesituation dar, für die die Beamten nicht trainiert sind. Auch das Erkennen und Umgehen mit psychisch kranken Menschen gehört nicht zu den Lehrinhalten des Unterrichts.
Viele Gerichtsvollzieher haben Gewalterfahrungen während des Dienstes gemacht und leiden unter psychischen Belastungen. Auch der professionelle Umgang mit belastenden Erlebnissen gehört auf den Lehrplan. Wurden gerichtliche Verfügungen früher von den Bürger*innen vielfach hingenommen, müssen Gerichtsvollzierher*innen heute Rechtslage und notwendige Verfahrensschritte erläutern. Dies erfordert vertiefte Rechtskenntnisse.
Über eine Qualifizierung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher*innen habe ich daher heute mit Herrn Graetz vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. gesprochen.
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