Stand der Istanbul-Konvention

Themenabend im Kreisverband

Alle 72 Stunden findet ein Femizid in Deutschland statt. Wo stehen wir heute im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Europa, Deutschland und Berlin? Hierüber sprach ich heute mit Lisa Paus und Kirstin Fischer von BIG e.V. im Rahmen des Themenabends des grünen Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf.

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Jahr 2018 hat sich Deutschland verpflichtet den Schutz von Frauen und Mädchen vor allen Formen der Gewalt weiter zu stärken. Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung.

Wir machen in der Umsetzung zwar Fortschritte. Dennoch fehlen noch immer genügend Plätze in Fraueneinrichtungen. Auch die Arbeit mit den Tätern muss ausgebaut werden, damit der Kreislauf der Gewalt endlich durchbrochen wird. Täterarbeit ist ein wichtiger Baustein im Opferschutz. Um die Datenlage insbesondere im Dunkelfeld zu verbessern, ist es gut, dass das Bundesfamilienministerium eine entsprechende Studie durchführt. Auf Berliner Ebene haben wir eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, damit Betroffenen von Straftaten schnell und unbürokratisch die Hilfe zu Teil wird, die sie brauchen. Mit dem UBSG (Gesetz zur Unterstützung Betroffener von Straftaten) werden wir für Berlin ein Opferschutzgesetz schaffen, das den pro aktiven Ansatz in der Opferhilfe stärkt und den Opfern einen Rechtsanspruch auf Unterstützung gibt.

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