Personalsituation Jugendamt, Kältehilfe, Mieter*innnenberatung, Tierschutz und Verkehr, Grüne Themen zur Dezember-BVV

Welche Engpässe ergeben sich aus der unbefriedigenden Personalsituation im Bezirk? Und wo fehlen die Mitarbeiter*innen? Das fragen wir zur Bezirksverordnetenversammlung am Donnerstag, den 13. Dezember.

Weiter beantragen wir eine bessere Unterbringung von Wohnungslosen, Tierschutz im Zirkus und eine Mieter*innenberatung, die alle erreicht.

Mit dem Rechen statt dem Laubbläser sollen die Parks gepflegt werden, und wenn das nicht geht, zumindest elektrische Geräte verwendet werden, um Lärm zu vermeiden fordert ein weiterer Antrag.

Sicherheit auf dem Schulweg auch für Schüler*innen der Cecilien-Grundschule ist ein weiteres Thema und auch der Radverkehr zwischen der Barbarossastraße und der Aschaffenburger Straße.

Hier ausführlich unsere Anträge:

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dr. Vandrey/Wapler

Personalsituation Jugendamt

 Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie viele Stellen im Jugendamt sind nicht besetzt (untergliedert nach einzelnen Bereichen wie Regionale Soziale Dienste, Erziehungsberatungsstelle, Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschusskasse etc.), inwieweit führen etwaig nicht besetzte Stellen zu Bearbeitungsengpässen?
  2. In wie vielen Fällen haben im Jahr 2017 Mitarbeiter*innen des Jugendamtes nicht an familiengerichtlichen Anhörungsterminen teilgenommen, obwohl sie geladen wurden, in wie vielen Fällen wurde die persönliche Anwesenheit im Gerichtstermin durch eine schriftliche Stellungnahme ersetzt?
  3. Wie hoch liegt die durchschnittliche Fallzahl pro Fachkraft bei den Regionalen Diensten des Jugendamtes?

Antrag derFraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias

Vertragsgrundlage für ASOG-Unterkünfte schaffen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) dafür einzusetzen, den Wildwuchs an ungebundenen Unterkünften für wohnungslose Menschen entgegenzuwirken. Ziel ist, wo möglich, eine Vertragsgrundlage mit Unterkünften zu schaffen, die Qualität, aber gegebenenfalls auch Profil, regelt. Hierbei soll sich das Bezirksamt gegenüber SenIAS dafür einsetzen, dass ausreichend Mittel wie Personal für diese Arbeit bereitstehen. Zur Umsetzung sind insbesondere SharedService-Modelle zu prüfen.

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2019 zu berichten.

Begründung:
Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist eine kommunale Aufgabe und in Berlin sind die Bezirke dafür zuständig. Da es nicht genügend Unterkünfte für die steigende Anzahl an wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen gibt, kommen Bezirke immer wieder in die Not, mit Hostelgutscheinen zu arbeiten, um die Menschen unterzubringen. Hier hat sich ein Wildwuchs an Anbietern zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen entwickelt. Diese Notsituation wird von unseriösen Anbietern zum Nachteil der betroffenen Menschen ausgenutzt. Dazu bleibt die Qualität der Unterbringungsangebote auf der Strecke. Langfristig entwickelt SenIAS mit der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) ein System, das eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung ermöglicht und die hohe Qualität der Angebote schützt. Bis es soweit ist, braucht es aber zeitnah erhöhte Anstrengungen, um mit den potentiellen Unterkünften vertraglich Qualität und ggf. auch Profil zu regeln.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias

Radfahren zwischen Barbarossastraße und Aschaffenburger Straße ermöglichen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Radfahren zwischen Aschaffenburger Straße und Barbarossastraße zu erlauben. Hierfür ist gegebenenfalls der Bordstein am Wendekreis am Ende der Barbarossastraße abzusenken.
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2019 zu berichten. 


Begründung
Zwischen Barbarossastraße und Aschaffenburger Straße gibt es für Radfahrende keine direkte Radverbindung. Um dies zu beheben, bietet es sich an, auf dem mittleren breiten Teil des Bürgersteiges zwischen den beiden Straßen das Radfahren zu erlauben. Ähnliches ist bereits auf dem Nikolsburger Platz umgesetzt worden. Da die Aschaffenburger Straße in dem Bereich niveaugleich zum Bürgersteig geführt wird, ist hier eine Absenkung des Bordsteines nicht nötig. Bei dem Ende der Barbarossastraße ist gegebenenfalls zu prüfen, ob hier der Bordstein abgesenkt werden sollte oder die Radverkehr über die dortige einfahrt geführt werden kann.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Vandrey/Wapler

Tierschutz in Zirkusbetrieben

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Überlassung eines Standplatzes an einen Zirkus, der Tiere zur Schau stellt, nur zu gewähren, wenn der Tierschutz gewahrt und gesichert ist, dass der vorgesehene Platz die Voraussetzungen bietet, die für die artgerechte Haltung notwendig sind. Dazu ist dem anfragenden Zirkus, unbeschadet seiner Anzeigepflicht nach § 16 Abs. 1 a) TierSchG, der von der Senatsverwaltung für Justiz mit Rundschreiben vom 17. August 2018 veröffentlichte „Fragebogen zum Antrag auf Überlassung einer Freifläche für ein Zirkusgastspiel“ zur Ausfüllung zu übersenden.
Ergibt sich aus dem ausgefüllten Fragebogen, dass bereits der vorgesehene Standort insb. hinsichtlich seiner Größe, Beschaffenheit und Lage nicht geeignet ist, alle mitgeführten Tiere und den gesamten Fuhrpark aufzunehmen, so ist die Überlassung an den Zirkusbetrieb zu versagen. Führt die unmittelbar anschließende Prüfung durch den  Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zum Ergebnis, dass Einwände gegen die Überlassung des Standplatzes an das jeweilige Unternehmen bestehen, so ist die Überlassung ebenfalls zu versagen.

Soweit dem Bezirksamt Anfragen an private Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte bekannt werden, sollen diese gebeten werden, ebenso zu verfahren und ausgefüllte Fragebögen zur Prüfung an das Bezirksamt weiterzuleiten.

Der BVV ist bis zum 30. April 2019 zu berichten.

Begründung
Der Bezirk stellt Zirkusbetrieben, die Wildtiere mit sich führen, seit Jahren keine Flächen mehr zur Verfügung (vgl. DS 1568/4). Die öffentliche Kritik an dem Gastspiel des sog. Weihnachtszirkus zeigen jedoch die Aktualität des Themas. Im Allgemeinen erweist sich die Kontrolle und die Durchsetzung tierschutzrechtlicher Anforderungen in Zirkusbetrieben für die zuständigen Fachbereiche der Bezirke u. a. aufgrund der häufigen Ortswechsel solcher Betriebe als schwierig. Ein wesentliches Problem ist, dass die zuständigen Behörden von dem Aufenthalt oft erst Kenntnis erhalten, wenn Standplätze bereits bezogen sind. Die Durchsetzung einer artgerechten Haltung der Tiere ist danach nur noch eingeschränkt möglich.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Vandrey/Wapler

Schulwegsicherheit Cecilien-Grundschule

Wir ersuchen das BA (unter Bezugnahme auf den BVV-Beschluss Drs. 764/5 vom 20. 9. 2018), in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen die Schulwegsicherheit vor der CecilienGrundschule konkret zu verbessern, indem

  1. die Ampelschaltung für Fahrzeuge an der Kreuzung Bundesallee / Trautenaustraße verkürzt bzw. die Ampelschaltung für Fußgänger*innen verlängert wird
  2. zwei Verkehrsschilder „Achtung Schulkinder“ aufgestellt werden an der Ampel Bundesallee / Trautenaustrasse und der Ecke Hohenzollerndamm / Nikolsburger Strasse
  3. Verkehrsverstöße durch die Polizei und/oder das Ordnungsamt stärker überwacht werden und konsequent Bußgelder auferlegt werden
  4. die Schule darin unterstützt wird, Maßnahmen durchzuführen, um Eltern für das Thema zu sensibilisieren.

Begründung
Das morgendliche Verkehrschaos betrifft zahlreiche Schulen unseres Bezirks. Einige der Schulen sind jedoch besonders betroffen und benötigen gezielt konkrete Unterstützung. Dies gilt vor allem für die Cecilien-Grundschule am Nikolsburger Platz  in Wilmersdorf. Dort passiert es jeden Morgen, dass sich die Fahrzeuge an der Kreuzung Bundesallee / Trautenaustraße  bis in den Kreuzungsbereich zurückstauen und die Kinder mit ihren Rädern über die (für sie!) grüne Fußgängerampel durch die Autos fahren müssen. Die Verkehrssituation auf dieser Kreuzung ist für Schulkinder massiv gefährlich.

Die Polizei ist nach Angaben besorgter Eltern personell nicht in der Lage, nennenswert etwas auszurichten. Nach § 11 Abs. 1, Abs. 3 StVO gilt zwar: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“ Hieran halten sich die Autofahrer*innen nur leider nicht. Es fehlt die konsequente Ahndung der Verstöße. Zudem könnte die Ampelschaltung für KFZ entsprechend verkürzt bzw. die Ampelschaltung für Fußgänger*innen entsprechend verlängert werden. Zwei Schilder „Achtung Schulkinder“ könnten außerdem dafür sorgen, Autofahrer*innen auf die Kinder hinzuweisen und wären ohne große Kosten zu installieren. Das BA wird daher ersucht, die konkret genannten Maßnahmen umzusetzen, auch vor dem Hintergrund des BVV-Beschlusses vom 20. 9. 2018 (Drs 764/5), mit dem die BVV bereits beschlossen hatte, die gefährliche Verkehrssituation vor der Schule auf der Bundesallee / Ecke Trautenaustrasse zu entschärfen.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Vandrey/Wapler/Gusy

Niedrigschwellige und aufsuchende Mieter*innenberatung im Bezirk

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Mieter*innen im Bezirk zu installieren. Dazu gehören offene Sprechstunden an Treffpunkten von Kiezbewohner*innen sowie Terminbuchungen per Internet.

Ebenso soll das Bezirksamt aufsuchende Mieter*innenberatung anbieten für Häuser, in denen Menschen mit einem niedrigen Selbstaktivierungspotenzial wohnen.
Der BVV ist bis zum 30.1. 2019 zu berichten.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Vandrey/Wapler/Drews/ Centgraf

Laubbeseitigung in Grünanlagen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert

  • dafür Sorge zu tragen, dass die zur Laubeseitigung in Grünanlagen genutzten Geräte und Fahrzeuge zukünftig mit Strom statt mit fossilen Brennstoffen betrieben werden,
  • die Entlaubung statt maschinell weitgehendst mit Handrechen durchführen zu lassen,
  • zunehmend an geeigneten Orten auf die Laubentfernung zu verzichten und stattdessen Laub zur Naturdüngung und als Schlupfwinkel für Kleintiere in den Grünanlagen zu belassen.

Der BVV ist bis zum 30.4. 2019 zu berichten.

Begründung
Die mit herkömmlichen Motoren betriebenen Geräte und Fahrzeuge sind wegen des erzeugten Lärms und der verursachten Emissionen von insbesondere NOx und Dieselruß stark belästigend und gesundheitsschädlich, im Übrigen trotz Gesichtsschutz auch für die mit ihnen hantierenden Arbeiter*innen. Die BSR hat – u.a. in der Betreuung des Lietzenseeparks – zunehmend  und mit Erfolg auf Elektrobetrieb umgestellt. Der Bezirk sollte in gleichgerichteten Bemühungen nicht zurückstehen.

Zudem sollte  bei der Laubentfernung überwiegend die Nutzung von Handrechen Vorrang haben, zumal sie an Zeitaufwand dem maschinellen Betrieb in keiner Weise nachstehen, andererseits Beschaffung und Unterhalt deutlich ökonomischer sind.

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