Grüne Nachrichten aus dem Abgeordnetenhaus

Liebe Grüne in Charlottenburg Wilmersdorf,

seit August 2019 bin ich für unseren Bezirk als Abgeordnete im Berliner Parlament tätig. Ich bin rechtspolitische Sprecherin unserer grünen Fraktion, eine Tätigkeit, die Verantwortung mit sich bringt und mir viel Freude macht, weil ich so meine juristischen Kenntnisse und mein politisches Engagement verbinden kann. Grüne Rechtspolitik ist spannend, gerade in Corona-Zeiten! Es geht darum, trotz Corona unsere Grundrechte hochzuhalten und das Parlament an den wichtigen Corona-Regeln des Senats zu beteiligen. Denn die Debatten zu Corona dürfen nicht nur im Senat stattfinden, sie müssen im Parlament geführt werden! 

Änderungen im Wahlrecht

Am 26. September wird nicht nur der Bundestag neu gewählt, sondern auch das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Um die Wahlen auch unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen, musste das Wahlrecht geändert werden. Die Änderungen haben wir heiß diskutiert und jetzt im Februar im Plenum beschlossen. An der Änderung des Landeswahlgesetzes habe ich mitgewirkt, zu dem Thema durfte ich die Rede für unsere grüne Fraktion im Parlament halten. Mich mit dem Thema digitale Wahlen befassen zu können, war für mich als Rechtspolitikerin spannend, aber natürlich auch als unmittelbar Betroffene, nämlich als Bewerberin um Wahlkreis 3 in Charlottenburg-Wilmersdorf und Kandidatin für die Berliner Landesliste. Wie können wir es also in Coronazeiten für die Kandidierenden und die Wähler*innen möglich machen, rechtssichere Wahlen durchzuführen? 

Meine Rede zum Thema findet ihr hier.

Am rechtssichersten bleiben natürlich Wahlen vor Ort, mit Mandatsprüfung und Auszählung der Stimmen durch eine gewählte Zählkommission. Und natürlich ist es für die Kandidierenden schöner, direkt mit den Menschen zu sprechen und nicht in den digitalen Raum zu reden. Jetzt, da die Temperaturen steigen, steigt auch die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, draußen und natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln.

Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz

Im Januar haben wir im Abgeordnetenhaus das Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz beschlossen, an dem ich ebenfalls mitwirken konnte. Das Gesetz steht für mehr parlamentarische Beteiligung beim Erlass der Coronaregeln. Das Gesetz stellt die Verordnungen des Senats, die am tiefsten in unsere Grundrechte eingreifen, unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments. Daneben erhält das Parlament ein Einspruchsrecht gegen die übrigen Verordnungen des Senats. So gewährleisten wir, dass die Debatten über die notwendigen Berliner Corona-Maßnahmen noch stärker dort geführt werden, wo sie hingehören, nämlich im Berliner Parlament. Denn das Parlament ist das Herzstück unserer Demokratie. Zu dem Gesetz durfte ich die Rede für unsere Fraktion im Plenum halten, die Rede findet Ihr hier.

Krisenregelung zum Erhalt der Beschlussfähigkeit des Parlaments

Kurz vor Weihnachten, im Dezember haben wir im Parlament nach langen Diskussionen eine Änderung unserer Berliner Verfassung beschlossen, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch in Krisensituationen sicherzustellen, also falls wegen Corona so viele Abgeordnete krank oder in Quarantäne sind, dass wir im Plenum nicht mehr beschlussfähig wären. Die Änderung sieht vor, dass wir im Krisenfall im Parlament schon mit mindestens 1/4 der Abgeordneten beschlussfähig sind. Bislang müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Da wir uns der Sensibilität solcher Verfassungsänderungen bewusst sind, haben wir viele „Sicherungen“ eingebaut, um einen Missbrauch der Regelung zu verhindern.

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