Offenlegung meiner Einkünfte
- Entschädigung
Als Abgeordnete erhalte ich eine monatliche Entschädigung von 6.250,00 Euro (§ 6 LAbgG). Diese Entschädigung ist steuerpflichtig. An meine Partei spende ich davon einen Teil gemäß Beitrags- und Kassenordnung meines Landesverbandes.
2. Kostenpauschale
Die monatliche Kostenpauschale für Bürobedarf und sonstige Kosten (mandatsbedingte Aufwendungen z.B. Anzeigen, Druck und Verteilung, Porto, Telefon, Fahrtkosten) beträgt seit dem 01.01.2020 1672,00 EUR. Die Kostenpauschale ist steuerfrei.
3. Personalmittel
Als Abgeordnete erhalte ich monatlich bis zu 4.327,00 Euro Personalmittel (§ 7 (3) LAbgG). Diese Mittel erhalten meine Mitarbeiterinnen. Ich beschäftige hiervon zwei Mitarbeiterinnen auf Teilzeitbasis. Die Abrechnung übernimmt das Abgeordnetenhaus.
4. Einkommen aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin
Ich bin neben meiner Tätigkeit als Abgeordnete in meiner Anwaltskanzlei tätig. Aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich Einkünfte, die ich auf der Seite des Abgeordnetenhauses den Vorschriften entsprechend angegeben habe, mit Stufe 4 (Einkünfte von brutto 150.000,- bis 250.000,- EUR). Es handelt sich um die Einkünfte vor Abzug der Steuer. Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht, ich bin als Fachanwältin für Familienrecht tätig. Ich habe keine Mandate von dem Land Berlin oder ihm nachgeordnete Einrichtungen oder Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Ich habe keine Mandate von Bundesbehörden oder sonstigen Behörden.
5. Sonstige Einkommen und Sonstiges
Ich beziehe keine weiteren Einkommensarten. Ich bin in keinem Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlichem.