Wie können sich Inhaftierte im Berliner Justizvollzug wirksam beschweren – und wie transparent, nachvollziehbar und rechtsstaatlich ist der Umgang mit diesen Beschwerden organisiert? Um diese Fragen zu klären, haben Klara Schedlich und ich den Senat zur Ausgestaltung, Nutzung und Auswertung der Beschwerdestrukturen in den Berliner Justizvollzugsanstalten befragt. Ziel der Anfrage war es, herauszufinden, ob bestehende Beschwerderechte nicht nur formal bestehen, sondern auch praktisch wirksam sind und zur Verbesserung von Haftbedingungen und Rechtsstaatlichkeit beitragen.
Die Antwort des Senats auf unsere schriftliche Anfrage macht deutliche strukturelle Defizite beim Beschwerdemanagement im Berliner Justizvollzug sichtbar. Zwar bestehen formale Beschwerderechte und vielfältige Anlaufstellen für Inhaftierte, doch zentrale Daten fehlen vollständig: Weder Anzahl, Themen, Bearbeitungsdauer noch Ergebnisse von Beschwerden werden systematisch erfasst oder ausgewertet. Auch Dienstaufsichtsbeschwerden, Eingaben an externe Stellen werden statistisch nicht dokumentiert.
Auffällig ist zudem die hohe Zahl gerichtlicher Anträge nach §§ 109 ff. StVollzG – jährlich mehrere hundert Verfahren –, ohne dass deren Ausgang ausgewertet wird. Trotz dieser Befunde sieht der Senat keinen Reformbedarf und verweist auf bestehende Strukturen. Die angekündigte Digitalisierung von Anträgen kann ein Schritt nach vorn sein, ersetzt jedoch keine transparente Qualitätssicherung. Für uns Grüne ist klar: Ein rechtsstaatlicher, menschenwürdiger Justizvollzug braucht nachvollziehbare Beschwerdestrukturen, belastbare Daten und ein lernendes System, das Missstände erkennt und behebt.