Jugendstrafrecht: Gründliche Aufarbeitung statt Schnellschüsse

Der Tagesspiegel berichtet heute, dass nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner CSD eine politische Debatte über mögliche Änderungen des Jugendstrafrechts entbrannt ist. Hintergrund ist, dass der 21-jährige Tatverdächtige zuvor nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Während CDU und AfD eine Verschärfung der Regelungen fordern, sprechen sich SPD, Grüne und Linke gegen vorschnelle Gesetzesänderungen aus und verlangen zunächst eine umfassende Aufarbeitung des Falls.

Dazu habe ich gegenüber dem Tagesspiegel erklärt, dass jetzt zunächst die Opfer und ihre Angehörigen im Mittelpunkt stehen müssen. Jetzt ist die Zeit der Anteilnahme – nicht für vorschnelle Bewertungen. Der Täter ist nicht straffällig geworden, weil er jugendlich war, sondern weil er sich islamistisch radikalisiert hat. Deshalb braucht es jetzt vor allem eine lückenlose Aufklärung und die Klärung der Frage, ob dem Gericht alle Informationen des LKA zur Gefährlichkeit des Täters vorlagen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Terrorverdächtige Gefährder dürfen nicht aus dem Blick geraten.

Islamismus ist – wie jeder Extremismus – eine Gefahr für unsere Demokratie, unsere Freiheit und insbesondere auch für queeres Leben in Berlin. Deshalb müssen wir islamistische Radikalisierung entschlossener bekämpfen: durch eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, wirksame Präventions- und Deradikalisierungsangebote sowie eine verlässliche Demokratieförderung. Gleichzeitig müssen wir queere Schutzräume stärken – Kürzungen bei queeren Projekten und Beratungsstellen wären gerade jetzt das völlig falsche Signal.

Über mögliche Änderungen des Jugendstrafrechts kann erst auf Grundlage der vollständigen Ermittlungen seriös diskutiert werden. Symbolpolitik und Schnellschüsse schaffen keine Sicherheit – entscheidend ist, Radikalisierung wirksam zu verhindern und bestehende Schutzmechanismen konsequent zu nutzen.