In diesem Rechtsausschuss haben wir die Grundlage für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur rechtsextremistischen Anschlagsserie in Neukölln gelegt. Der zweite große Punkt war die Beratung und Annahme des Haushaltes für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Punkt 1 der Tagesordnung
Antrag SPD, Grüne, Linke (Drs. 19/0279)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatserie in Neukölln
Es ist zwar ungewöhnlich, dass die Regierungskoalition einen Untersuchungsausschuss einsetzt, da dieser ein traditionelles Instrument der Opposition ist. Wir erfüllen damit jedoch eines unserer Wahlkampfversprechen und die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Anlass der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss ist die jahrelange rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln. Denn leider gab es dazu bisher nur einen sehr bescheidenen Ermittlungserfolg. Eines der Opfer in diesem Zusammenhang ist Ferrat Kocak, der nun Mitglied der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus ist. Wie bei vielen anderen Opfern gab es diesbezüglich Widersprüche und unbedingt klärungsbedürftiges Verhalten im polizeilichen Vorgehen. So war den Ermittlungsbehörden bekannt, dass Herr Kocak ausgespäht wurde. Dies wurde ihm jedoch nicht mitgeteilt. Kurze Zeit später brannte sein Fahrzeug neben seinem Elternhaus. Ich bin der der Meinung, dass das Behördenhandeln in diesem und den anderen Fällen vorbehaltlos aufgeklärt werden muss. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist gerade im Falle der Neuköllner Anschlagsserie von immenser Wichtigkeit, um das zu Recht verloren gegangene Vertrauen der Opfer in unseren Rechtsstaat wieder herzustellen.
Beschluss:
Dem Einsetzungsantrag wird zugestimmt. Es ergeht eine entsprechende Beschlussempfehlung an Plenum.
Den Antrag könnt Ihr hier einsehen:
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0279.pdf
Punkt 2 der Tagesordnung
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drs. 19/0200
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23); Einzelplan 06
– 2. Lesung –
Diese Ausschusssitzung stand im zweiten Teil ganz im Zeichen der Haushaltsberatungen. Mit einem Aufwuchs der Mittel auf 1,12 Mrd. € im Bereich Justiz haben wir einen neuen historischen Höchststand erreicht.
Damit haben wir die Grundlage für die weitere Funktionstüchtigkeit von Gerichten, Staatsanwaltschaft, Vollzugsanstalten, Prävention und Opferschutz gesetzt. Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche wurde damit erheblich gestärkt. Die anstehenden Großverfahren aus den Bereichen „Encrochat“ und „Cum-Ex“ können damit nun bewältigt werden.
Ebenfalls wird nun massiv in die Digitalisierung der Berliner Justiz investiert. Dies wird eine der großen Herausforderung der nächsten Jahre sein. Die Digitalisierung bei gleichzeitiger Beachtung der Sicherheitsstandards ist gerade im Bereich der Justiz eine elementar wichtige Aufgabe, für die es massive Geldmittel braucht, die jetzt im Haushalt eingestellt sind.
Besonders freut mich, dass wir daneben ein besonderes Augenmerk auf den Opferschutz legen konnten. In den Haushaltsverhandlungen habe ich mich besonders für die Ausfinanzierung und Aufstockung der Mittel für das Projekt Childhoodhouse eingesetzt. Die Zielgruppe dieser Einrichtung sind Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Bereitgestellt wird in der Einrichtung eine kindgerechte und sichere Versorgungsstruktur in Form medizinischer und psychologischer Betreuung, gepaart mit Forensik, also der wichtigen Spurensicherung.. Die Kinder und Jugendlichen werden durch das Ermittlungsverfahren begleitet. Notwendige Spuren werden gerichtsfest gesichert. Dabei werden die Betroffenen von einer Sozialpädagogin betreut, die auch weitere Hilfen vermittelt. Eine psychologische Betreuung, sowie eine kindermedizinische Untersuchung und Behandlung wird in der Einrichtung ebenfalls angeboten. In kindgerechter Umgebung können die Opfer durch Polizei und Richter*innen befragt werden, ohne dass sie in Gegenwart des Täters in einem Gerichtssaal aussagen müssen.
Problematisch war, dass die Absicherung der Arbeit der Sozialpädagogin durch die Childhood Foundation lediglich bis September 2023 abgesichert war und die je 10 Stunden/Woche für Kinderarzt, Kinder-Gynäkologen und Psychologin bisher aus Spenden finanziert wurde.
Gemeinsam mit der Fraktionskollegin Marianne Burkert-Eulitz konnten wir erreichen, dass der Weiterbetrieb nicht nur finanziell abgesichert ist und das Stundenkontingent für ärztliche und psychologische Betreuung aufgestockt werden konnte, sondern zusätzlich eine Notfallversorgung am Wochenende eingerichtet werden kann. Damit können die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnelle und umfassende Hilfe ohne belastende Wartezeiten erhalten.
Kindergerechte Justiz wird zu Recht ein Schwerpunkt der Koalition dieser Legislatur sein.
Beschluss:
Dem federführenden Hauptausschuss wird die Annahme des überwiesenen Einzelplans 06 mit den zuvor beschossenen Änderungen mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, AfD und FDP empfohlen
Die Gesetzesvorlage könnt Ihr hier nachschlagen:
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0200-Anlage.pdf
Die Beantwortung der Berichtsaufträge aus der 1.Lesung findet Ihr hier:
Hinweis:
Wenn Ihr Euch den Ausschuss nocheinmal in der gesamten Länge anschauen wollt, könnt Ihr das hier tun:
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