Muss ein Elternteil in die Haft, ist immer auch das Kind betroffen. Die Inhaftierung eines Elternteils verunsichert ein Kind aufs Tiefste. Oft verändert sich das Bild des Elternteils in den Augen des Kindes. Das Kind hat mit dem Verlust, manchmal auch mit Scham- und Schuldgefühlen zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, dass der Umgang mit dem inhaftierten Elternteil nicht abbricht, soweit dadurch das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Die Gestaltung eines kindgerechten Umgangs mit einem inhaftierten Elternteil ist eine Herausforderung für Justizvollzugsanstalten, der sie sich mit großem Engagement stellen. Ich begrüße, dass wir mit dem jetzt zu beschließenden Haushalt die betreffenden Angebote für Kinder und Angehörige von Inhaftierten, auch das Elterncoaching, weiter absichern werden.
Die vollständige Antwort auf meine schriftliche Anfrage findet Ihr hier: https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-358195
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