Starker Vollstreckungsdienst: Berlin braucht eine moderne Ausbildung für Gerichtsvollzieher*innen

In meinem Antrag „Qualifizierung der Ausbildung zu Gerichtsvollzieher*innen“ (Drucksache 19/1497) setze mich dafür ein, die Ausbildung von Gerichtsvollzieher*innen in Berlin zu modernisieren, den Zugang zu erweitern und ein zeitgemäßes Qualifizierungskonzept zu entwickeln, das den wachsenden Anforderungen des Berufs gerecht wird.

Worum geht es?

Die Ausbildung von Gerichtsvollzieher*innen in Berlin entspricht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen des Berufs. Mit diesem Antrag fordern wir den Senat von Berlin auf, ein neues Qualifizierungskonzept zu entwickeln und bis zum 30. November 2024 zu berichten.

Hintergrund & Begründung

  • Gerichtsvollzieher*innen haben heute weitreichende Aufgaben: Sie vollziehen Urteile, ermitteln Vermögenslagen, holen Drittauskünfte ein, wirken im Bereich der gütlichen Erledigung mit, müssen mit herausfordernden Situationen umgehen, geben Rechtsauskünfte – Anforderungen, die vor wenigen Jahren noch nicht im Fokus standen.
  • Die derzeitige Ausbildung läuft über einen Lehrgang im mittleren Justizdienst und greift nicht adäquat die komplexen neuen Tätigkeitsfelder auf.
  • Ein Beispiel: Bei Wohnungsräumungen oder Inobhutnahmen sind Gerichtsvollzieher*innen häufig mit hoch belastenden Situationen konfrontiert – hier sind juristische Expertise, psychosoziale Kompetenz und Sensibilität gefragt.
  • Eine Machbarkeitsstudie der HWR Berlin vom 3. März 2020 zeigt, dass ein Bachelor-Studiengang „Gerichtsvollzieher“ – z. B. sechs Semester mit Praxisphasen – sinnvoll ist.
  • Auch eine duale Ausbildung (z. B. am Oberstufenzentrum „Hans Litten“) wird als Option genannt.

Unsere Forderungen

  • Der Senat entwickelt ein Konzept, das Optionen wie eine eigenständige Ausbildung, ein dualer Studiengang oder ein Bachelor-Studium für Gerichtsvollzieher*innen in Berlin prüft.
  • Der Zugangskorridor zur Qualifizierung soll verbreitert werden – z. B. für Personen mit Fachhochschul­reife oder abgeschlossener Berufsausbildung.
  • Die Ausbildung muss zeitgemäß, fundiert und professionell sein – nicht nur fachlich, sondern auch mit Blick auf psychosoziale Kompetenzen, Verhandlungsführung und Rechtsberatung.
  • Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus bis 30. 11. 2024 über den Stand und das weitere Vorgehen.

Warum ist das wichtig?

Ein professionell ausgebildeter Gerichtsvollzieherdienst trägt zur Rechts­sicherheit und zum sozialen Frieden in unserer Stadt bei. Gerade in Berlin, mit seinen vielfältigen Lebenslagen und Herausforderungen, sind Menschen im Vollstreckungs­verfahren oft in vulnerablen Situationen. Gute Qualifizierung stärkt nicht nur die Fachlichkeit, sondern auch das Vertrauen der Betroffenen gegenüber dem Rechtssystem.