Mit meinem Antrag zum 30. Jubiläum der Berliner Verfassung möchte ich hervorheben, wie zentral unsere Berliner Landesverfassung für Demokratie, Teilhabe und soziale Verantwortung ist.
Am 23. November 1995 trat die neue Verfassung des Landes Berlin in Kraft. Die Verfassung wurde im Zuge der Wiedervereinigung erarbeitet – nicht durch Übernahme der alten West-Berliner Verfassung von 1950, sondern durch einen modernen Neuanfang für die vereinigte Stadt Berlin. Mit dem 30-jährigen Jubiläum wird gefeiert – und zugleich dazu aufgerufen, die Verfassung als lebendiges Fundament unserer Demokratie zu schützen.
Unsere Berliner Landesverfassung legt fest:
- Die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Rechtsstaatlichkeit
- Das Bekenntnis zu Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, Vielfalt und Toleranz.
- Besonders hervorzuheben: Das Recht auf angemessenen Wohnraum („Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum“)
- Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist ebenfalls ausdrücklich Verfassungsauftrag
- Die Verfassung stärkt Beteiligungsrechte der Bürger*innen, etwa durch Volksbegehren und Volksentscheide.
Das Jubiläum soll Anlass sein, sich dieser Werte bewusst zu werden und sie aktiv zu leben und zu schützen. Unsere Verfassung ist nicht statisch, sondern muss weiterentwickelt werden – um neuen gesellschaftlichen Herausforderungen und extremistischen Bedrohungen zu begegnen. Wir machen unsere Verfassung resilient.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, unsere Verfassung weiter mit Leben zu füllen: Durch Gesetzgebung zu bezahlbarem Wohnraum und Maßnahmen für wirksamen Klimaschutz und das Eintreten für Toleranz und eine offene Gesellschaft. Das Jubiläum ist für uns nicht nur Rückblick, sondern Auftrag für die Zukunft.