Mit unserem Antrag zur Reform der Jurist*innenausbildung (Drucksache 19/2372) vom 07.04.2025 setzen wir uns für weniger Stoffballast, mehr Praxisnähe und bessere Ausbildungsbedingungen in Studium und Referendariat ein.
Hintergrund
- In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass die juristische Ausbildung in Deutschland – und spezifisch in Berlin – mit vielfältigen Problemen zu kämpfen hat, z. B.:
- sehr große Stoffmengen, unklare Prüfungsanforderungen → Überforderung, Unzufriedenheit bei Studierenden.
- hohe Abbruchquoten im Jurastudium (bundesweit etwa 20-25 %) als Hinweis auf Belastungen.
- mangelnde Praxisnähe in Studium und Referendariat; unzureichende Vorbereitung auf die Anforderungen des Berufsalltags.
- Referendariat oft mit hohem Leistungsdruck, wenig Betreuung, unstrukturierter Didaktik, fehlende Ressourcen.
- Zusätzlich: Fachkräftemangel in der Justiz, u.a. wegen Pensionierungswelle und damit verbunden steigender Anforderungen.
- Es gibt bereits Studien und Initiativen, die Reformbedarf festgestellt haben: z. B. „iur.reform“, Fachschaften-Beschwerden, Referendariatskommission.
Wichtigste Forderungen
- Stakeholder‐Prozess
- Einbezug aller relevanten Akteurinnen (Studierende, Referendarinnen, Dozierende, Prüfungsämter, Berufsverbände) über die JuMiKo zur Erarbeitung zukunftsweisender, praxistauglicher Reformideen.
- Transparente Notenvergabe & paritätische Prüfungskommissionen
- Regelmäßige wissenschaftliche Untersuchungen zur Notenvergabe der Erst- und Zweitkorrektur in den Staatsprüfungen in Berlin. Veröffentlichung der anonymisierten Ergebnisse.
- Prüfkommissionen sollen paritätisch besetzt sein.
- Prüfung auf systematische Ankereffekte; ggf. Einführung blinder Zweitkorrektur.
- Reduzierung des Prüfungsstoffs
- Einsetzung einer bundesweiten Expert*innenkommission über JuMiKo, die Vorschläge zur Kürzung des Prüfungsstoffs macht.
- Prüfungsstoff nur dann erweitern, wenn gleichzeitig Altes gestrichen wird.
- Alternative, praxisrelevante Prüfungsformate & stärkere Gewichtung praktischer Leistungen im Referendariat
- Prüfen, wie z. B. Fallbearbeitungen, Moot Courts etc. mehr eingebunden werden können.
- Praktische Leistungen während des Referendariats sollen stärker in die Note des zweiten Staatsexamens einfließen.
- Stärkung universitäre Repetitorien und Lehrprofessuren
- Universitäre Repetitorien ausbauen, damit Studierende nicht (ausschließlich) auf kommerzielle Anbieter angewiesen sind.
- Einführung von Lehrprofessuren, die sich insbesondere auf die Lehre konzentrieren.
- Didaktisch strukturierte Arbeitsgemeinschaften (AGs) im Referendariat
- Gesamtkonzept mit klarer Struktur und einheitlichen Standards entwickeln.
- Fortbildungen in Didaktik für alle AG-Leiterinnen verpflichtend machen; teilweise hauptamtliche AG-Leiterinnen einsetzen.
- Bessere Vorbereitung durch Klausurenkurse im Referendariat
- Häufigere, aktuellere Klausurenkurse anbieten.
- Übungsklausuren korrekturieren; Vorbereitung ermöglichen auch ohne kommerzielle Repetitorien; kompakte Wiederholungs- und Vertiefungskurse vor Prüfungsphasen.
- Finanzielle und strukturelle Ausstattung verbessern
- Kammergericht und andere Ausbildungsinstitutionen sollen dauerhaft ausreichend Mittel haben.
- Höhere Honorare für AG-Leiter*innen, damit diese Aufgabe attraktiv ist.
- Justizeigene Unterrichtsräume und Gerichts-Bibliotheken modern ausstatten, z. B. mit WLAN.