Betroffene von Straftaten nicht alleine lassen – Berlin braucht endlich ein Landesgesetz für echten Opferschutz, das UBSG (Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Gewalt) 💚
Wer Gewalt erlebt, ist oft traumatisiert, überfordert – und soll sich dann auch noch selbst um Hilfe kümmern?
Das muss sich ändern.
Mit dem Opferschutzgesetz sorgen wir dafür, dass ein Rechtsanspruch auf Unterstützung garantiert ist.
Unser Ziel: ein starkes Hilfesystem, das funktioniert und finanziell abgesichert ist – früh, zuverlässig und ohne Hürden.
🔹 Proaktive Opferhilfe: Hilfe kommt aktiv – die Beratungsstelle meldet sich bei den Betroffenen, nicht umgekehrt.
🔹 Fallkonferenzen bei häuslicher Gewalt: Polizei, Jugendamt und Beratungsstellen handeln gemeinsam, nicht nebeneinander.
🔹 Rechtsanspruch auf Hilfe: Wer betroffen ist, hat ein Recht auf Unterstützung – unabhängig von einer Anzeige.
🔹 Regelfinanzierung: Hilfsstrukturen müssen dauerhaft gesichert werden – ohne Angst vor Kürzungen.
🔹 Täterarbeit gesetzlich verankern: Direkt nach der Tat setzen wir an – mit Therapie, Gewaltprävention und der Auseinandersetzung mit toxischer Männlichkeit.
🔹 Datenschutzkonforme Weitergabe von Informationen: Damit Hilfe gezielt bei den Menschen ankommt, die sie brauchen – sicher und verantwortungsvoll.
📊 In Deutschland wird fast jeden Tag eine Frau getötet.
👁️🗨️ Das ist kein Randproblem – das ist ein Sicherheitsproblem.
📍 Berlin muss handeln. Jetzt.