Mehr Schutz und Unterstützung: Unser Weg zu einem modernen Hilferecht für Betroffene von Straftaten

Als rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich gemeinsam mit der Linksfraktion den Antrag „Betroffene von Straftaten schützen – Schaffung eines Gesetzes zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten (UBSG)“ in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Unser Ziel ist klar: Berlin braucht endlich eine verlässliche gesetzliche Grundlage, die Menschen nach einer Straftat nicht alleine lässt, sondern ihnen einen echten Anspruch auf Unterstützung garantiert.

Betroffene stehen häufig unter großem psychischen Druck und müssen sich in einem unübersichtlichen Hilfesystem zurechtfinden. Viele Angebote sind projektfinanziert, nicht ausreichend bekannt oder nicht niedrigschwellig genug erreichbar. Mit einem Berliner Unterstützungsgesetz wollen wir das ändern. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung – unabhängig davon, ob eine Strafanzeige erstattet wurde. Die Leistungen sollen kostenfrei, mehrsprachig, barrierearm und bedarfsorientiert ausgestaltet sein. Dazu gehört auch eine Servicestelle, die Betroffene aktiv anspricht und durch das Hilfesystem begleitet.

Unser Ansatz umfasst nicht nur Menschen, die unmittelbar Opfer einer Gewalttat wurden, sondern auch mittelbar Betroffene wie Angehörige und Zeuginnen. Ebenso berücksichtigen wir moderne Gewaltformen wie digitale Übergriffe und Hasskriminalität. Neben der Unterstützung der Betroffenen wollen wir zudem präventive Angebote stärken, etwa durch qualifizierte Täterinnen-Arbeit, um Gewaltspiralen frühzeitig zu durchbrechen.

Damit dieses Hilfesystem tragfähig ist, braucht es eine dauerhafte Finanzierung und klare Qualitätsstandards. Berlin soll sich nicht länger auf befristete Projekte verlassen, sondern die Unterstützung von Betroffenen strukturell absichern. Das bedeutet auch: Fachkräfte müssen geschult, Institutionen gut vernetzt und Retraumatisierungen konsequent vermieden werden.