Die TAZ berichtet in der heutigen Ausgabe über die Abschaffung der Spezialabteilungen für Schnellverfahren gegen Klimaaktivist*innen des Amtsgerichts Tiergarten ab.
Damit bestätigt sich meine Kritik, die ich bereits in einem TAZ-Artikel vom 16.06.2023 geäußert habe. Bei den Klimaprotesten handelt es sich um komplexe Sachverhalte und eine schwierige Beweislage. Schnellverfahren eigneten sich dafür gerade nicht. Damit ist eine Aushöhlung des Rechtsschutzes für die Betroffenen zu befürchten. Dies halte ich für „rechtsstaatlich bedenklich“. Der Rechtsstaat darf mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Klimaprotesten nicht anders behandeln als andere Straftaten. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass vor den Gerichten alle gleich behandelt werden.
Hier geht es zum Artikel: Schnellverfahren gegen Klimaaktivisten: Schnell gescheitert – taz.de
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