Die Auswirkungen der Ausbreitung des Covid-19-Virus sind auch in der Berliner Justiz angekommen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat umfangreiche Maßnahmen beschlossen.
Dazu Dr. Petra Vandrey, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus:
„Unser Ziel ist es, dass die Insassen und das Personal in den Justizvollzugsanlagen geschützt werden. Daher ist es richtig, dass in den Berliner Justizvollzugsanstalten keine neuen Insassen aufgenommen werden, die eine Ersatz-Freiheits-Strafe absitzen müssen. Die bisherigen Ersatz-Freiheitsstrafe Insassen werden entlassen. Neue Kurzstrafler*innen werden nicht zur Haft geladen. Die Arrestanstalt wird geschlossen. Das dadurch eingesparte Personal bildet eine Sicherheitsreserve, falls Teile der Mitarbeiter*innen erkranken oder in Quarantäne müssen. Der Betrieb der Justizvollzugsanstalten wird dadurch gewährleistet. Es gab bisher drei Verdachtsfälle in den Berliner Gefängnissen, die alle negativ getestet wurden.
Auch die Strafverfolgung wird in den Notbetrieb umgestellt. Ich begrüße, dass die Generalstaatsanwältin den Notbetrieb ausgerufen hat. Haftsachen werden weitergeführt, ebenso werden die zuständigen Abteilungen für Terror, Staatsschutz, Rechtshilfe, Häusliche Gewalt und weitere ihre Arbeit weiterführen. Dies ist absolut notwendig. Die weiteren Abteilungen werden zum Schutz der Mitarbeiter*innen gebeten zuhause zu bleiben.
Die Gerichte verfügen alle über Pandemie-Pläne, die momentan umgesetzt werden. Der Kernbetrieb wird weiterlaufen. Dr. Dirk Behrendt ist dazu im engen Kontakt mit den Gerichtspräsident*innen. Sie erarbeiten momentan Empfehlungen für die Richter*innen. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit müssen sie selbst über den Fortgang der Verfahren entscheiden. Ich rate dazu, den Empfehlungen der Präsident*innen zu folgen und die Gesundheit der Verfahrensteilnehmer*innen und des richterlichen Personals zu schützen.“
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