Kompetent bleiben – Fortbildung stärken für eine Justiz auf der Höhe der Zeit
Richter*innen und Staatsanwält*innen in Berlin machen einen exzellenten Job. Ihre Tätigkeit geht mit einer großen Verantwortung einher. Sie müssen stets auf dem Stand der aktuellsten Rechtsprechung sein. Neben juristischen Kenntnissen brauchen sie viele weitere Kenntnisse. Im Familienrecht müssen Richter*innen nicht nur die neueste Rechtsprechung kennen, sondern auch kinderpsychologische und pädagogische Kenntnisse haben, um gerichtliche Kindesanhörungen kindgerecht durchführen zu können. In der Strafjustiz braucht es immer fundiertere Kenntnisse für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität sowie Kriminalität im digitalen Raum. Kontinuierliche Fortbildungen sind unerlässlich, um up to date zu bleiben. In Berlin gibt es bereits viele sehr gute Fortbildungsangebote für Richter*innen. Sehr viele Richter*innen und Staatsanwält*innen nehmen diese regelmäßig und mit großer Begeisterung wahr, jedoch gibt es noch immer einige, für die Fortbildungen noch keine Selbstverständlichkeit sind. Er ist zudem ein erheblicher Aufwand, neben dem richterlichen Alltag regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Auch fehlt ein noch breiteres Angebot spezialisierter Fortbildungen.
Exzellenz sichern – Fortbildung als Fundament einer wehrhaften Justiz
Ziel ist eine exzellent ausgebildete Justiz, die stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist. Die Justiz muss so ausgebildet sein, dass sie gerade in Zeiten, in denen extremistische Kräfte verstärkt an Einfluss gewinnen, das solide Rückgrat unseres Rechtsstaates bildet. Fortbildungen in der Justiz sollen dafür noch mehr als heute eine Selbstverständlichkeit werden. Richter*innen und Staatsanwält*innen sollen auf ein breites Angebot juristischer und interdisziplinärer Fortbildungen zurückgreifen können.
Fortbildung verpflichtend und praxisnah – für eine starke, gut vorbereitete Justiz
Das Fortbildungsangebot für Richter*innen und Staatsanwält*innen wollen wir verpflichtend machen, damit wirklich alle Richter*innen und Staatsanwält*innen daran teilnehmen. Das Fortbildungsangebot wollen wir gleichzeitig weiter ausbauen und dabei insbesondere den interdisziplinären Ansatz stärken und dafür sorgen, dass es qualifizierte Fortbildungen zu Kindesanhörungen im Familien- und Strafrecht, zur Istanbul-Konvention, zu häuslicher Gewalt und zu Straftaten gibt, die durch Rechtsextremismus und andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit motiviert sind. Damit die Fortbildungen nicht zu einer noch höheren Arbeitsbelastung der Richter*innen und Staatsanwält*innen führen, sollen sie dienstlich gefördert werden, es soll hierfür eine Arbeitsentlastung geschaffen werden. Das Angebot an online-Fortbildungen soll gestärkt werden.