Die Rechte von Kindern bei strafrechtlichen Vernehmungen und familiengerichtlichen Anhörungen müssen besser geschützt werden.
Die Rechte von Kindern vor den Familiengerichten und als Zeug*innen und Verletzte in Strafverfahren wollen wir stärken. Eine kindgerechte Justiz stärkt nicht nur Kinder und Jugendliche in ihren Rechten, sondern verbessert die Qualität von Zeug*innenaussagen und fördert das Vertrauen junger Menschen in den Rechtsstaat.
Die betreffenden Fachkräfte müssen interdisziplinär aus- und fortgebildet werden. Richter*innen an den Familiengerichten und im Strafrecht müssen neben juristischen Kenntnissen über kinderpsychologische und pädagogische Kenntnisse verfügen. Die Kinderschutzambulanz und die Gewaltschutzambulanz, die wertvolle Arbeit leistet für die gerichtsfeste medizinische Dokumentation von Gewaltfolgen wollen wir stärken. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit werden wir durch einen weiteren Ausbau des Childhood-Hauses an der Charité institutionalisieren. Das Childhood-Haus Berlin für kindliche Gewaltopfer wird als interdisziplinäre Anlaufstelle verstetigt.