Der Beruf der Gerichtsvollzieher*innen hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt. Die Anforderungen sind gestiegen, die berufliche Realität hat sich verändert. Juristische und wirtschaftliche Zusammenhänge sind komplizierter geworden. Bisher werden Gerichtsvollzieher*innen für Berlin aus dem mittleren Dienst der Justiz rekrutiert, die Ausbildung selbst ist derzeit lediglich eine weiterbildende Berufsausbildung in Form eines Lehrgangs, der am Kammergericht abgehalten wird. Dies wird den gewachsenen Aufgaben der Gerichtsvollzieher*innen und den heutigen Anforderungen an das Berufsbild nicht mehr gerecht.
Gerichtsvollzieher*innen haben die verantwortungsvolle Aufgabe, Gerichtsentscheidungen durchzusetzen und Rechtsfrieden unter Betroffenen zu sichern. Ihre Arbeit setzt juristische und wirtschaftliche Kenntnisse, Durchsetzungskraft und ein hohes Maß an sozialem Einfühlungsvermögen voraus. Hierfür muss eine qualifizierte Ausbildung zur Verfügung stehen.
Wir wollen die Ausbildung qualifizieren. Dabei wollen wir insbesondere prüfen, ob eine Umstellung auf eine eigenständige Ausbildung, ein duales Studium oder einen Bachelor – Studiengang an der HWR erfolgen kann. An der HWR besteht bereits der Studiengang „Rechtspflege“, so dass zu prüfen ist, ob dadurch Synergieeffekte eintreten.