Die Hauptverhandlung in Strafverfahren wird derzeit nicht vollumfänglich und objektiv dokumentiert. Dies erschwert die Arbeit der Prozessbeteiligten. Hierdurch kommt es in Strafverfahren oft zu Uneinigkeit über die Aussagen von Zeug*innen und Angeklagten.
Wir halten eine vollständige und objektive Dokumentation der Hauptverhandlung durch Tonaufzeichnung und anschließende Transkription für sinnvoll, um Unklarheiten auszuräumen, das Verfahren transparenter zu machen, Rechte der Beteiligten zu stärken und gleichzeitig Gerichte zu entlasten.
Dafür wollen wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Ein Gesetzentwurf zur „digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung“ lag auf Bundesebene 2024 bereits vor, wurde nach dem Regierungswechsel im Winter 2025 aufgrund der Neuwahlen jedoch nicht mehr in Kraft gesetzt. Hierfür werden wir einen erneuten Anstoß geben, damit dieses für strafgerichtliche Verfahren wichtige Gesetz kommen kann.