Opferschutz

UBSG – LandesopferschutzG

Wir wollen ein UBSG (Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Gewalt –  LandesopferschutzG) schaffen (langfristig)

Kernpunkte UBSG:

  • ein im Landesrecht verankerter Rechtsanspruch von Opfern auf Unterstützung
  • der proaktive Ansatz, der Opfern Hilfe anbietet und sie nicht als Bittsteller behandelt
  • mehr Frauenhäuser und Schutzwohnungen für alle Personen, die von Gewalt betroffen sind
  • Präventionskonzepte und Täterarbeit, um Gewaltspiralen zu durchbrechen
  • die gesetzliche Absicherung der Berliner Opferschutzlandschaft, damit diese nicht weiter kaputt gespart werden kann.

Wir Grüne fordern eine konsequent opferorientierte Justizpolitik! Berechtigte Sicherheitsinteressen der Betroffenen, besonders die Sicherheitsinteressen von Frauen, müssen in den Fokus!

Wir haben hier in unserer Gesellschaft ein echtes Sicherheitsproblem, und zwar für die Hälfte der Bevölkerung, nämlich die Frauen! Der unsicherste Platz für eine Frau ist nicht die Straße, es ist ihr zu Hause.

Gewalt gegen Frauen muss an den Ursachen bekämpft werden, indem die Politik auch die Täter in den Blick nimmt und zur Verantwortung zieht.

Das Problem ist nicht die Herkunft der Täter, das Problem ist geschlechtsspezifisch. Frauen brauchen kein Mitleid, Frauen brauchen bessere Gewaltschutzstrukturen.

Datenweitergabe rechtssicher regeln

Ziel der Regelung der Datenweitergabe von Polizei an Beratungsstellen ist es, Betroffenen von Straftaten schnell und unbürokratisch Unterstützung zukommen zu lassen. Den von Gewalt betroffenen Menschen sollen durch die Beratungsstellen pro aktiv Unterstützungsangebote gemacht werden können. Hierfür ist eine schnelle, aber auch datenschutzkonforme Weitergabe von personenbezogenen Daten notwendig. Hierfür werden wir eine Rechtsgrundlage schaffen, an der es bislang in Berlin fehlte. Betroffene von Straftaten sollen so individuelle Unterstützung und Hilfe bekommen, um die Folgen der erlebten Straftat besser bewältigen zu können und sich vor neuen Straftaten zu schützen.

Täterarbeit als ein Baustein des Opferschutzes ausbauen

Zu einem effektiven Opferschutz, insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt, gehört als ein Baustein die Arbeit mit den Tätern. Täterarbeit ist als effektives Mittel des Opferschutzes anerkannt und in der Istanbul Konvention verankert. Es gilt, mit Hilfe der Täterarbeit neue Gewalttaten zu unterbinden. Schwierig ist die Unterbindung neuer Gewalt oft gerade bei häuslicher Gewalt, wo sich Gewaltmuster in Partnerschaften oft wiederholen. Hier gilt es, die Täter in den Blick zu nehmen. Sie sollen lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, sich besser zu kontrollieren und Konflikte ohne Anwendung von Gewalt zu lösen. Zur Täterarbeit gehören beispielsweise Antiaggressionstrainings und das Erlernen von Verhaltensänderungen. Hierbei geht es nicht um Therapien für die Täter, sondern um die Verhinderung künftiger Gewalttaten. In Berlin gibt es bereits professionelle Stellen, die wirksame Angebote der Täterarbeit zur Verfügung stellen. Diese Angebote müssen erhalten und ausgebaut werden.