Laut Haushaltsplan möchte die Regierung rund 50.000 € für Anschaffung und Unterhalt von Spürhunden für Justizvollzugsanstalten in den nächsten zwei Jahren ausgeben. Wie sich aus der schriftlichen Anfrage ergibt, wurden lediglich in 35 Fällen verbotene Substanzen durch Spürhunde der Polizei und des Zolls gefunden. Ob das die Anschaffung von Spürhunden speziell für Justizvollzugsanstalten rechtfertigt, ist zweifelhaft.
Meine Forderungen ist stattdessen der Ausbau der Sucht- und Präventionsarbeit im Strafvollzug. Dazu gehört die zur Verfügungstellung von sauberen Spritzen und die Möglichkeit der Opioid-Substitution und die Diamorphintherapie für Betroffene. Zudem muss eine nahtlose Anschlussversorung und medizinisch-psychologische Betreuung nach der Haftentlassung vorbereitet werden.
Hier der Link zu meiner Anfrage: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17478.pdf
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