Bericht: Rechtsausschuss vom 21.09.2022

TOP 1: Aktuelle Viertelstunde

Zum in den Medien bekannt gewordenen Polizeieinsatz zur Durchsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe am 09.09.2022 in Lichtenberg, erklärte die Senatorin, dass die Vorwürfe der rassistischen Äußerungen derzeit aufgeklärt werden. Es handele sich bei den Vorwürfen nicht um einen Einzelfall. Es seien bereits 100 Beschwerden eingegangen. Inzwischen sei auch eine Schulung zur Vermeidung von rassistischen Vorfällen während eines Einsatzes durch die Polizeikräfte durch das LADS Bestandteil der Polizeiausbildung.

Zur Frage nach der Haftentweichung eines gefangenen aus der JVA Tegel am 17.09.2022 erklärte die Senatorin Frau Dr. Kreck, dass eine Überprüfung der Vollzugplanung ergeben hätte, dass die Entscheidung zur Verlegung des Häftlings in den offenen Vollzug aufgrund des unauffälligen und vereinbarungsgemäßen Verhaltens nicht zu beanstanden ist.

Faktische Hürden bei der gerichtlichen Durchsetzung des LADG sieht der Senat durch den Anwaltszwang und die kaum gesicherte Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht. Dadurch gebe es ein erhöhtes Prozessrisiko. Dieser Rechtsbereich sei auch nicht etablierter Teil der Juristenausbildung. Das LAGD biete daher Fortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen an. Wünschenswert wäre ein Rechtshilfefonds.

TOP 2:

a) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

Darstellung und Besprechung der Risikoanalyse „IT-Optimierung in OG“ vom 2. Mai 2022 – Transparente Darstellung des Handlungsbedarfs für die Informationstechnik der Ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin – Konsequenzen für den Haushalt

(auf Antrag der Fraktionen der CDU und FDP)

b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

Maßnahmen und Zeitplan für die Optimierung der Justiz-IT

(auf Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke)

Die Senatorin Frau Dr. Kreck stellte das Ziel und den Zeitplan für die Optimierung der Justiz-IT vor. Dies sei weit mehr als das reine Funktionieren der IT in der Justiz. Ziel sei es auch Chancen auf bessere Teilhabe der Menschen und einen niedrigschwelligeren Zugang zum Recht zu gewährleisten. Beispielsweise müssten Dokumente und Urteile durch Anwendungsprogramme ohne Aufwand auch in andere Sprachen übersetzt werden können. Wichtiger Baustein sei die E-Akte als Basis für die Zukunft der Justiz. Diese, so versprach der Staatssekretär Herr Kanalan, werde fristgerecht eingeführt.

Die derzeitige Herausforderung sei, dass viele der Altverfahren nicht mehr sicher und zeitgemäß seien und in andere Verfahren überführt werden müssten. Die IT-Abteilung der Justiz werde neu aufgestellt. Die Fachaufsicht und das Projektcontrolling werde gestärkt.

Häckerangriffe, wie der Emotetfall bei Kammergericht, wird es wahrscheinlich immer wieder geben. Mit der Neuausrichtung der IT in der Justiz ist man meines Erachtens jedoch auf einem guten Weg, solche Angriffe in Zukunft zu vereiteln und den Zugang zum Recht für die viele Bevölkerungsgruppen erheblich zu erleichtern.

TOP 3:

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

Inhaftierter Straftäter nutzt die Kommunikationsmittel der „Lichtblick“-Redaktion für weitere Straftaten – welche Konsequenzen zieht die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, auch im Hinblick auf die geplante Internetnutzung durch Strafgefangene?

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

Der Antrag wurde vertagt.

Hier könnt Ihr Euch den Ausschuss nocheinmal in voller Länge anschauen:

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