Die Jurist*innenausbildung wird in Zukunft familienfreundlicher. Wer ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen hat oder einen besonderen Härtefall geltend machen kann, kann ab dem 01. Januar dieses Jahres den juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren.