Abschiebung einer queeren Person nach Ungarn

Die Legal Tribune Online (LTO) berichtet in ihrem Artikel „Abgeordnetenhaus sprich über den Fall Maja T.“ über die Auslieferung der queeren Maja T. an Ungarn trotz Untersagung durch das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Auf meine Frage in der aktuellen Viertelstunde betonte die Senatorin Frau Badenberg, dass die Abschiebung beanstandungsfrei abgelaufen sei. Die Einstweilige Verfügung sei erst eingetroffen, als die Auslieferung an Ungarn bereits abgeschlossen gewesen sei. Sie sehe keinen Grund einzuschreiten.

Ich sehe die Auslieferung in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der Kenntnis, dass Ungarn ein queer-freindlicher Staat ist jedoch nach wie vor kritisch.

Wie LTO richtiger Weise anmerkt, ist die Anrufung des BVerfG in einem solchen Fall Standard. Eine entsprechende Entscheidung war daher erwartbar.

Ferner soll, so der Bericht, der Anwalt von T. das Landeskriminalamt (LKA) über die bevorstehende Anrufung des höchsten Gerichts informiert haben.

Insofern bleibt hier noch einiges zu klären.

Link zum Artikel: Badenberg: Auslieferung von Maja T. ‚beanstandungsfrei‘ (lto.de)

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