Die Neustrukturierung unseres Landgerichts war im letzten Jahr ein wichtiges Thema. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Gerichts ist uns noch im Februar 2023 unter rot grün rot ein wichtiges rechtspolitisches Vorhaben gelungen, maßgeblich befördert durch den LG-Präsidenten Holger Matthiessen.
Das heute, noch von der damaligen Justizsenatorin Lena Kreck vorgelegte Gesetz, das wir heute behandeln, ergänzt das Gesetz um einen wichtigen Punkt, nämlich die Zuweisung der Zuständigkeit für die Notar- und Geldwäscheangelegenheiten an das neugeschaffene Landgericht Berlin II für Zivilsachen.
Diese Zuweisung war zwar bereits Gegenstand des Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahrens, wurde zunächst jedoch zurückgestellt, weil bei Verabschiedung des Gesetzes die bereits geplante bundesgesetzliche Ergänzungsregelungen der Bundesnotarordnung und des Geldwäschegesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Dies ist nun der Fall, so dass die wichtige Ergänzung vorgenommen werden kann. Damit wird das gesetzliche Regelwerk zur neuen Struktur unseres Landgerichts komplett.
Die Wichtigkeit des Themas Geldwäsche und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität kann nicht genug betont werden. Dazu wurde in den letzten Jahren schon viel getan. Nicht nur unter Senatorin Kreck, vor allem auch unter Senator Behrendt war das Schwerpunktthema. Unter Senator Behrendt wurden beispielsweise zahlreiche Immobilien, die aus der organisierten Kriminalität stammten, eingezogen, ein rechtspolitischer Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
Bereits unter rot grün rot wurde 2020 auch bereits die task force Notaraufsicht eingesetzt, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Geldwäsche.
Geldwäsche muss künftig noch effektiver bekämpft werden, gerade in Berlin. Berlin ist gerade wegen des hier sehr angespannten Wohnungsmarktes ein beliebtes Spielfeld für Geldwäsche im Immobilienbereich. Hier brauchen wir starke Aufsichtsbehörden und klare Zuständigkeiten.
In Deutschland werden große Mengen krimineller Gelder gewaschen, neben dem Immobilienbereich auch durch Gesellschaftsgründungen. Nach dem GeldwäscheG dürfen Notar*innen nur in bestimmten Fällen einen Verdacht melden, hier ist eine Schärfung des Bundesrechts über eine BR-Initiative zu überlegen, die 2021 schon einmal unter rot grün rot eingebracht wurde. Verschwiegenheitspflichten von Notar*innen sind natürlich zu berücksichtigen.
Auf Berliner Ebene ist unsere grüne rechtspolitische Forderung, Immobiliengeschaäfte nur noch unbar durchzuführen und die Einführung eines Immobilienregisters, das die wirtschaftlich Berechtigten offenlegt, um Transparenz über Grundstücksverkäufe herzustellen und so Geldwäsche zu verhindern.
Nach alledem:
Ich habe mich gefreut, zu lesen, dass auch die neue Justizsenatorin, die nun ihr Amt beginnt, Frau Senatorin Dr. Felor Badenberg, die Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität zu einem Schwerpunktthema machen möchte. Hierbei sichern wir ihr gern die Unterstützung unserer Fraktion zu. Ein herzliches Willkommen an die neue Justizsenatorin und auf konstruktive Zusammenarbeit!
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