Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Berlin ist erfreulicherweise bundesweit Vorreiter bei der Anwendung der Vermögensabschöpfung; das finden wir gut. Das belegen die bisherigen Ermittlungserfolge, insbesondere die Beschlagnahme der bekannten 77Immobilien – ein echter Ermittlungserfolg für Berlin und ein Beispiel dafür, wie sich unsere Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung um die Justiz kümmert. Im Übrigen wurde, wie Sie wissen, durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gerade eine Notar-Taskforce eingerichtet. Im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung wurde darüber berichtet. Die Notar-Taskforce begrüßen wir sehr und warten deren Erfahrungen ab. Sehr positiv ist, dass hier im Hause ein parteiübergreifender Konsens existiert, die organisierte Kriminalität effektiv und mit Schärfe zu bekämpfen. Im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung haben auch alle Fraktionen – leider mit Ausnahme der AfD –für den Antrag der Koalition gestimmt, also für das verstärkte Engagement des Senats bei der Vermögensabschöpfung, dafür, abgeschöpfte Immobilien nicht mehr zu versteigern, sondern in Landeseigentum zu überführen, und für die Bundesratsinitiative zum Immobilienregister. Nun zum CDU-Antrag: Die CDU wollte Mietforderungen in die Beschlagnahme einbeziehen, und zwar durch eine gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch. Das finden wir derzeit juristisch nicht sinnvoll; eine solche Bundesratsinitiative brauchen wir derzeit nicht, da dies schon nach jetziger Rechtslage gehen dürfte. Im Moment wird die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu noch abgewartet. In §76a StGB wollte die CDU ferner den Tatbestandskatalog erweitern. Auch das ist nach unserer Auf-fassung derzeit kein hilfreicher Schritt. Die Vorschrift enthält ohnehin schon eine sehr weitgehende Regelung, praktisch eine Beweiserleichterung, die schon fast an eine Beweislastumkehr grenzt. Danach reichtes aus, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass der Vermögensgegenstand aus einer rechtswidrigen Straftat stammen kann. Damit stellen wir die Beweislast schon ziemlich auf den Kopf. Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit bedeutet bekanntlich, dass der Staat die Schuld beweisen muss. Meines Erachtens ist es juristisch nicht sauber, dieses Prinzip nun völlig aus den Angeln zu heben, was die Beschlagnahme angeht. Zum Fazit: Der organisierten Kriminalität ist effektiv und mit der gebotenen Schärfe, aber im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu begegnen. Auch wenn die Instrumente verschieden sein mögen, und es irgendwie immer die Pflicht der Opposition ist, die Regierung zu kritisieren – darüber, dass die organisierte Kriminalität mit aller Schärfe zu bekämpfen ist, sind wir uns in diesem Hause alle einig. Ich freue mich daher, wenn wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung folgen und im Plenum unseren Antrag beschließen. Vielen Dank!
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