Strafrechtliche Hauptverhandlungen dokumentieren – Rechtsstaat stärken

In meinem Antrag fordere ich eine gesetzliche Neuregelung zur digitalen Dokumentation strafrechtlicher Hauptverhandlungen („Hauptverhandlungsgesetz – DokHVG“). Bisher reichen die Protokolle nur für den „wesentlichen Inhalt“ aus, was bei zunehmend komplexen Verfahren erhebliche Lücken entsteht – das schwächt die Nachvollziehbarkeit und damit auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Mit unserem Vorschlag sollen Ton- und gegebenenfalls Bildaufzeichnungen samt Transkription eingeführt, Speicherung und Zugänge für Verfahrensbeteiligte geregelt und das Protokoll inhaltlich erweitert werden. Damit wollen wir weniger Fehler- und Streitpotenzial, mehr Rechtssicherheit für Angeklagte, Zeugen und Opfer sowie effizientere Verfahren – Berlin soll hier Impulsgeber für eine moderne und transparente Justiz sein.