Im Februar 2025 habe ich mich zu einem sehr interessanten Projekt informiert, das neu ist an den Berliner Familiengerichten. Familiengerichte können jetzt in Umgangsverfahren, bei denen es in der betreffenden Familie zu Häuslicher Gewalt gekommen ist, das Verfahren unterbrechen und die Familie an die Beratungsstelle „Berliner Modell“ verweisen. Das Berliner Modell hat zum Ziel, mit Eltern und Kindern aus dem Kontext häuslicher Gewalt eine tragfähige Umgangsregelung zu entwickeln, die von allen Beteiligten – Mutter, Vater und Kind – mitgetragen werden kann. Elternteile, die Gewalt ausgeübt haben, sollen lernen, gewaltfrei und friedlich zu kommunizieren. Dazu erfolgt eine getrennte Beratung von Mutter, Vater und Kind. Keine Mutter wird mit dem Vater ihrer Kinder konfrontiert, der ihr gegenüber gewalttätig war, wenn sie dies ablehnt. So kann das wichtige Thema „Gewalt in Umgangsverfahren“ besser berücksichtigt werden als bisher. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul Konvention.
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