Der Tagesspiegel berichtet über den Eingriff von Justizsenatorin Felor Badenberg in ein bereits abgeschlossenes Auswahlverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Partizipationsgesetz. Obwohl zwei Bewerberinnen mit Migrationshintergrund das Verfahren erfolgreich durchlaufen hatten, wurde ihre Einstellung nachträglich gestoppt – mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehene Berücksichtigung von Diversitätskriterien.
Ich kritisiere dieses Vorgehen deutlich: Die eigenmächtige Aussetzung eines geltenden Landesgesetzes durch die Senatorin untergräbt rechtsstaatliche Verfahren und sorgt für erhebliche Unsicherheit bei Bewerberinnen und Bewerbern. Über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes entscheidet in unserem Rechtsstaat nicht die Exekutive, sondern die Gerichte. Politische oder persönliche Bewertungen dürfen nicht dazu führen, dass Auswahlverfahren nachträglich verändert oder gestoppt werden.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig transparente, rechtssichere und diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren in der Justiz sind. Gerade in Zeiten von Personalmangel darf das Vertrauen in faire Verfahren nicht beschädigt werden.